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„Alter darf kein Freibrief für Straftaten sein“

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Im Bregenzer Landhaus wurde am Dienstag im Zuge eines Sicherheitsgipfels über den Umgang mit – nach derzeitiger Rechtslage - strafunmündigen Intensivtätern diskutiert. Die zentrale Forderung der Vorarlberger Landesregierung an den Bund bleibt aufrecht: Das Strafunmündigkeitsalter müsse auf zwölf Jahre gesenkt und das Jugendgerichtsgesetz entsprechend angepasst werden.

Anlass für das Treffen war der brutale Überfall zweier 13-Jähriger auf einen Pensionisten in Dornbirn. Der Fall hatte über die Landesgrenzen hinaus hohe Wellen geschlagen. Was auch an den Umständen lag: Den beiden Tätern werden allen im heurigen Jahr über 300 Straftaten zugeordnet, jedoch bindet die geltende Gesetzeslage der Exekutive die Hände. Auch nach der Schreckenstat in Dornbirn mussten die beiden ihren Eltern übergeben werden, eine Festnahme bzw. Verwahrung war aufgrund der Strafmündigkeitsgrenze (erst ab 14 Jahren) nicht möglich. „Das ist nicht akzeptabel. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das gebietet das Schutzbedürfnis der Bevölkerung“, stellt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) klar.

„Gefährdet das Vertrauen der Bevölkerung“
Da ein Wegsperren im konkreten Fall unmöglich ist, gelte es nun in enger Zusammenarbeit aller zuständigen und beteiligten Stellen die bestehenden rechtlichen und praktischen Handlungsmöglichkeiten konsequent auszuschöpfen, so Wallner. Überdies müsse aber auch das Strafmündigkeitsalter gesenkt werden, um unbelehrbare Intensiv- und Wiederholungstäter ernsthaft zur Rechenschaft zu ziehen und sie die Folgen ihres Handelns spüren zu lassen. „Wenn die Exekutive bei extremen Mehrfach- und Intensivtätern aufgrund des Alters machtlos zusehen muss, wie es zu weiteren Straftaten kommt, gefährdet dies das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat. Wir müssen die Lücken im Gesetz jetzt schließen“, betont Sicherheitslandesrat Markus Klien (FPÖ). „Der Vorfall in Dornbirn zeigt leider einmal mehr, dass das Strafalter von 14 Jahren zu hoch angesetzt ist. Die Gesellschaft erwartet sich zu Recht Schutz. Für 13-jährige Intensivtäter kann die Antwort nur noch die stärkste Konsequenz sein, nämlich eine zwangsweise Unterbringung. Dafür braucht es so schnell wie möglich den gesetzlichen Rahmen“, unterstreicht Wallner.

Breite Beteiligung am Gipfel
Teilnehmende am Sicherheitsgipfel waren neben Landeshauptmann Wallner und den Landesräten Klien und Barbara Schöbi-Fink auch Landespolizeidirektorin-Stellvertreter Mario Breuss, der leitende Staatsanwalt Heinz Rusch, die Dornbirner Bezirkshauptfrau Claudia Feurstein, der Bregenzer Bezirkshauptmann Gernot Längle, Kinder- und Jugendanwalt Christian Netzer, der Psychotherapeut Professor Reinhard Haller, die Abteilungsvorständin für Inneres und Sicherheit Martina Schönherr, die Abteilungsvorständin für Soziales und Integration Alexandra Kargl sowie Sektionschef Professor Fritz Zeder vom Bundesministerium für Justiz.