Anerkennung von Homo-Ehen in Polen gestoppt
In Polen hat das Verfassungsgericht jetzt die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen gestoppt. Dabei geht es um Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden. Das Verfassungsgericht wurde von Abgeordneten der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS angerufen.
Dieses ist mehrheitlich mit Richterinnen und Richtern besetzt, die der Partei nahestehen, und die nun auch wie von ihr gewünscht urteilten. Sie entschieden, dass die Verordnung von Polens Innenminister Marcin Kierwinski, wonach im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden sollen, nicht verfassungskonform sei. Die polnische Verfassung definiert die Ehe nämlich als Bund zwischen Mann und Frau.
Die Anordnung, der alle Standesämter hätten Folge leisten müssen, sollte Ende August in Kraft treten. Der Innenminister reagierte damit auf Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Obersten Verwaltungsgerichts Polens. Im November hatte der EuGH entschieden, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen. Das gehöre zu dem Recht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sich frei in der EU bewegen zu können. Damals hatten zwei Männer geklagt, die 2018 in Berlin geheiratet hatten und in Polen lebten.
Im März entschied das Oberste Verwaltungsgericht Polens dann, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt werden müssen. Polen ist eines der EU-Länder, das besonders strenge Vorgaben für Regenbogenfamilien hat. So können gleichgeschlechtliche Paare auch keine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen oder Kinder adoptieren.
In Österreich sind seit 2019 sowohl die Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Kinder dürfen lesbische und schwule Paare hierzulande bereits seit 2016 adoptieren, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.