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Deutschkurse werden gezahlt, aber nicht gezählt

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Die SPÖ-geführte Sozialministerin tappt bei der Besuchsquote von verpflichtenden Deutschkursen für Flüchtlinge im Dunklen. Ein neues Gesetz soll ab dem Jahr 2027 die hohen Kosten von 30 Millionen Euro reduzieren.

Seit 2017 gilt in Österreich eine Ausbildungspflicht bis 18. Wer die Pflichtschule abgeschlossen hat, muss also bis zum 18. Geburtstag eine Lehre absolvieren oder eine weiterbildende Schule besuchen. Um jene fit für eine Ausbildung zu machen, denen dafür die Sprachkenntnisse fehlen, setzt das System auf vorbereitende Deutschkurse – etwa über das AMS. Das betrifft in erster Linie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte.

Besonders die FPÖ fragte sich, ob das ein Erfolgsmodell ist – und in Person von Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch daher bei SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann nach, wie viele Jugendliche die verpflichtenden Deutschkurse seit dem Jahr 2017 besucht haben.

Ministerium kennt „keine Daten“ zu Besuchsquote
Die Antwort dürfte sogar die regierungskritische FPÖ überrascht haben – man weiß es nämlich gar nicht. „Dem Ministerium liegen keine statistisch auswertbaren Daten vor“, heißt es schwarz auf weiß in der Anfragebeantwortung vom Juni. Und das, obwohl das rote Sozialministerium laut „Krone“-Infos dem AMS im Jahr 2027 rund 200 Millionen Euro für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte überweisen dürfte.

Bauer bekämpft „Missstand“
Das AMS bezahlt arbeitslosen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten, die von Sozialhilfe leben, zwischen 750 und 1000 Euro pro Monat – wenn sie einen Deutschkurs machen, der mehr als 15 Stunden pro Woche dauert. Voraussetzung ist, dass Betroffene beim AMS gemeldet sind. Den Steuerzahler kostet das laut Integrationsministerium im Jahr rund 30 Millionen Euro.

Viel Geld für einen Blindflug. Die zuständige Ministerin Claudia Bauer will diesen „Missstand“ mit dem Integrationspflichtengesetz beheben. „Deutsch zu lernen, muss Pflicht sein und nichts, wofür man Geld bekommt“, sagt sie. „Wer bei uns leben will, muss möglichst schnell unsere Sprache lernen, da sind mehr als 15 Stunden zumutbar“.

Das Gesetz ist in Verhandlung und soll spätestens mit der neuen Sozialhilfe ab dem 1. Jänner in Kraft treten.