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EU-Kommission rudert bei Klimaschutz zurück

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Europas Industrie darf künftig wieder mehr CO₂ in die Luft ablassen. Das teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Der jährliche Reduktionsfaktor soll von 4,4 Prozent auf 3,7 Prozent zurückgehen. Ab 2036 müssen Unternehmen ihren CO₂-Ausstoß nur noch um 1,7 Prozent reduzieren.

Darüber hinaus soll die energieintensive Industrie (CBAM-Sektor) noch bis Ende 2037 Gratiszertifikate erhalten. Das sogenannte Emissionshandelssystem ist ein zentrales Klimaschutz-Instrument der EU und besteht seit 2005. Es umfasst die Energiewirtschaft, die Industrie sowie Teile des Flug- und Seeverkehrs und deckt damit 40 Prozent des Treibhausgasausstoßes ab. In einem Emissionshandelssystem wird im Voraus festgesetzt, wie viel Treibhausgase in einer Periode maximal ausgestoßen werden dürfen. Diese Menge wird dann in Form von sogenannten Emissionszertifikaten, also Verschmutzungsrechten, an Unternehmen versteigert. Die Unternehmen zahlen also Geld für ihren Treibhausgas-Ausstoß. Ein Teil der Zertifikate wird kostenlos verteilt.

Wer mehr Emissionen verursacht, als er darf, muss Verschmutzungsrechte zukaufen. Wer umweltfreundlicher produziert und damit weniger emittiert, kann überschüssige Zertifikate am Markt verkaufen oder sie in die nächste Periode mitnehmen. Der Preis entsteht durch Angebot und Nachfrage. In Österreich unterliegen laut der beim Umweltbundesamt angesiedelten  Emissionshandelsregisterstelle derzeit rund 200 Anlagen diesem Handel. Die größten Treibhausgas-Emittenten sind voestalpine, die OMV und Wien Energie. 

So funktioniert der Handel mit Emissionszertifikaten: 

Das soll sich ändern
Die EU-Kommission hat nun beschlossen, dass zwischen 2036 und 2040 bis zu zwei Prozent hochwertiger internationaler Zertifikate in den Emissionshandel einbezogen werden sollen. Für Gratiszertifikate soll es strengere Auflagen geben: Unternehmen erhalten künftig 80 Prozent dieser freien Zuteilungen, wenn sie Pläne für Investitionen zur Dekarbonisierung vorlegen, weitere 20 Prozent nach der Umsetzung dieser Vorhaben. Mindestens 50 Prozent der Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen die EU-Staaten zudem in die Dekarbonisierung investieren, derzeit sind es nur rund fünf Prozent. Mit der Dekarbonisierung ist gemeint, dass weniger Kohlenstoff umgesetzt wird, um die Emissionen zu verringern.

Eine weitere Änderung: Die Müllverbrennung soll von 2031 bis 2034 in ETS integriert werden. Außerdem plant die EU-Kommission, die Luftfahrt ab 2029 auf einen Radius von 5000 Kilometer von Frankfurt aus auszuweiten. Somit wären etwa Flüge nach Doha, Dubai und Istanbul künftig im ETS integriert, nicht aber Flüge in die USA oder nach China.

Beim Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Kohle und Erdgas, etwa in Industrieprozessen, im Verkehr, beim Heizen oder in der Stromproduktion, werden große Mengen an Treibhausgasen freigesetzt. Als wichtigste klimawirksame Gase gelten Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (N2O, Lachgas) und Fluorierte Treibhausgase (F-Gase). Diese Gase binden Wärme in der Atmosphäre und sind so maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich.