EU verschont iPhone & Co. bei Wechselakkus doch
Eigentlich sollte ab 2027 eine neue EU-Regel für mehr Reparierbarkeit sorgen: Akkus in tragbaren Geräten sollten von den Nutzern ausgetauscht werden können. Doch die Vorgabe bekommt nun wichtige Ausnahmen – und gerade große Smartphone-Hersteller dürften davon profitieren. Denn die EU-Kommission erlaubt weiterhin fest verbaute Akkus, wenn diese besonders langlebig sind.
Die EU-Kommission beschloss am Dienstag in Brüssel mehrere Ausnahmen von der kommenden Regelung der Batterieverordnung. Demnach müssen Akkus in bestimmten Geräten auch künftig nicht austauschbar sein. Betroffen sind unter anderem Smartwatches, Fitnessarmbänder, elektronisches Spielzeug, wasserfeste Produkte wie elektrische Zahnbürsten sowie Geräte, die aus Sicherheitsgründen explosionsgeschützt sein müssen.
Ziel: Weniger Elektroschrott durch reparierbare Geräte
Die EU-Batterienverordnung sieht grundsätzlich vor, dass Akkus in tragbaren Geräten ab dem Jahr 2027 austauschbar sein müssen. Mit der Regelung will die Europäische Union erreichen, dass Geräte länger genutzt und leichter repariert werden können, anstatt frühzeitig als Elektroschrott zu enden.
Die Vorgabe betrifft theoretisch eine große Zahl an Alltagsgeräten – von Küchengeräten bis hin zu Smartphones. Für die großen Hersteller von Mobiltelefonen zeichnet sich allerdings eine mögliche Hintertür ab.
Langlebige Akkus als Ausnahme für Smartphones
Die Regelung erlaubt es Unternehmen, Akkus weiterhin fest in Geräten zu verbauen, wenn diese bestimmte Anforderungen an die Lebensdauer erfüllen. Damit könnten große Smartphone-Hersteller ihre bisherige Bauweise beibehalten, sofern ihre Akkus als ausreichend langlebig eingestuft werden.
Für Nutzer bedeutet das: Die Hoffnung auf ein einfaches Wechseln des Handy-Akkus könnte sich zumindest bei vielen aktuellen Smartphone-Modellen nicht erfüllen. Die EU-Vorgabe dürfte zwar die Reparierbarkeit vieler Geräte verbessern, die größten Smartphone-Marken könnten jedoch weiterhin auf verklebte Akkus setzen.