Die geplante Novelle des Naturschutzgesetzes spaltet das Ländle. Während die Vorarlberger Grünen von einem beispiellosen „Kahlschlag“ und einem Freibrief für Betonmischer warnen, verteidigen ÖVP und Wirtschaftskammer die Reform als längst überfälligen Abbau von Bürokratie. Im Zentrum der Kritik stehen massiv gelockerte Genehmigungspflichten für Parkplätze und Bauprojekte sowie die Beschneidung der Naturschutzanwaltschaft.
Grünen-Klubobmann Daniel Zadra wählte am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Lustenau drastische Worte und sprach von einem beispiellosen „Kahlschlag“ im Naturschutz. Genau in einer Zeit, in der unversiegelte Böden, Bäume und Grünflächen als natürliche Klimaanlagen gegen die Erderwärmung dringend benötigt würden, gehe die Vorarlberger Landesregierung den entgegengesetzten Weg und ebne den Weg für Bagger und Betonmischer.
„Freibrief“ beim Errichten von Parkplätzen
Der Kern der Kritik liegt in einer massiven Lockerung der bisherigen Genehmigungspflichten. Als zentrales Beispiel dafür nannte Zadra den Bau von Parkplätzen. War hierfür bislang ab einer Fläche von 800 Quadratmetern eine naturschutzrechtliche Prüfung zwingend vorgeschrieben, soll diese Hürde künftig auf 2000 Quadratmeter angehoben werden. Für die Opposition bedeutet dies einen Freibrief, um Flächen von der Größe einer ganzen Wiese ohne jegliche Kontrolle zu asphaltieren, unabhängig davon, ob sich das Areal im bebauten oder unbebauten Raum befindet. „Aus kühlenden Grünflächen, die im Sommer Schatten spenden und bei Starkregen als wichtige Wasserspeicher dienen, drohen eine asphaltierte Hitzezone zu werden“, warnte Zadra.
Die Lockerungen gehen weit über Parkflächen hinaus. Auch bei Gebäuden und Hallen im bebauten Gebiet soll die Bewilligungspflicht künftig komplett entfallen. Im Außenbereich greift sie erst ab einer überbauten Fläche von 2000 Quadratmetern oder ab einer Bauhöhe von über 20 Metern. Ähnliche Erleichterungen sieht der Entwurf für den Straßenbau vor: Wege, die schmaler als vier Meter sind, sollen selbst außerhalb von Siedlungsgebieten genehmigungsfrei bleiben. Für breitere Straßen ist eine Prüfung erst ab einer Länge von 400 Metern vorgesehen. Zadra und seine Mitstreiterin Christine Bösch-Vetter warnten vor einem Wildwuchs im Grünland, da das Planieren, Abbaggern oder Zuschütten von Gelände bis zu einer Fläche von 400 Quadratmetern sowie das Anlegen wilder Lagerstätten künftig ohne Behördenverfahren möglich sein soll.
Kaum Schutz bei Hochwasser
Besonders sensibel ist der geplante Rückzug des Schutzes an Gewässern. Die Uferstreifen von Bächen und Flüssen gelten als wichtige Lebensadern für Insekten und Wildtiere sowie als essenzielle Pufferzonen bei Hochwasser. Diese geschützten Zonen sollen nun von bisher 20 Metern im Außenbereich und zehn Metern im Innenbereich auf einheitlich nur noch fünf Meter zusammengestrichen werden. Damit steige das Risiko für Überschwemmungen und das Artensterben dramatisch an.
Strenge Genehmigungspflicht bei Solaranlagen
Für Unverständnis sorgt bei der Opposition auch eine eklatante Ungleichbehandlung innerhalb der neuen Gesetzesnovelle. Während Großprojekte aus Beton und Asphalt von bürokratischen Hürden befreit werden, sieht der Entwurf für die Errichtung von Solaranlagen auf Freiflächen, die gleichzeitig landwirtschaftlich genutzt werden, erstmals eine strenge Genehmigungspflicht vor.
Gleichzeitig soll der Naturschutz im Land seine wichtigste Kontrollinstanz verlieren. Die Novelle sieht vor, die Rechte der Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft massiv zu beschneiden. In geschätzten 80 bis 90 Prozent der künftigen Verfahren würde die Stimme dieser Institution schlicht nicht mehr gehört oder berücksichtigt. Die amtierende Naturschutzanwältin Katharina Lins zeigte sich in einer ersten Reaktion zutiefst alarmiert über die Radikalität des Entwurfs und bestätigte den Eindruck eines vollständigen Kahlschlags.
Grüne wollen Gesetz bekämpfen
Kritik üben die Grünen auch an den Zugeständnissen der Landesregierung an die Landwirtschaftskammer. „Mit einem pauschalen Freibrief für die Forst- und Landwirtschaft habe sich Schwarz-Blau die Zustimmung der Kammer erkauft“, wettert das grüne Duo. Obwohl die kleinstrukturierte Landwirtschaft im Land überwiegend im Einklang mit der Natur arbeite, bestehe nun die akute Gefahr, dass jene wenigen Akteure, die gesetzliche Vorgaben missachten, vollkommen ohne Kontrolle agieren können. Die Opposition kündigte an, sich mit allen politischen Mitteln gegen diesen Gesetzesentwurf zu stemmen, da ein einmal zubetonierter Boden für kommende Generationen unwiederbringlich verloren sei.
Wirtschaftstreibende zufrieden mit Gesetzentwurf
Ganz anders lesen die Zuständigen der Wirtschaftskammer den Entwurf. „Die aktuelle GNL-Novelle ist kein Rückschritt für den Naturschutz, sondern ein längst überfälliger Abbau von Überregulierung und Bürokratie“, heißt es in einer Aussendung. Auf bereits gewidmeten Bauflächen würden unnötige Doppelgleisigkeiten beseitigt, was Unternehmen endlich mehr Planungssicherheit und schnellere Verfahren garantiere. Gleichzeitig bleibe der Schutz ökologisch sensibler Gebiete und gefährdeter Arten uneingeschränkt und mit Augenmaß erhalten.
Raschere und unbürokratischere Behördenverfahren
„Wer aus jeder Verwaltungsvereinfachung einen Kahlschlag im Naturschutz konstruiert, zeigt vor allem eines: wenig Verständnis für die Notwendigkeiten unserer Zeit“, antwortete ÖVP-Klubobfrau Veronika Marte auf die Kritik der Grünen. Sie ist überzeugt, dass der Naturschutz in Vorarlberg weiterhin eine wichtige Berechtigung hat. Nach 30 Jahren dürfe und müsse man ein Gesetz aber auch hinterfragen und dort weiterentwickeln, wo Behördenverfahren rascher und unbürokratischer abgewickelt werden können. „Diesen Anspruch haben wir – und daran halten wir fest!“