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Grüne wollen Gelder für Einfrieren von Eizellen

Grüne wollen Gelder für Einfrieren von Eizellen

Einen Tag nach Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) haben sich auch die Grünen zum sogenannten „Social Egg Freezing“ geäußert. Damit ist gemeint, dass Frauen ihre Eizellen ohne medizinischen Grund für eine spätere Schwangerschaft einfrieren lassen.

Auf diese Weise können sie zum Beispiel nach dem Abschluss einer Ausbildung oder in einer künftigen Partnerschaft schwanger werden. Wie berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einzufrieren, 2025 als verfassungswidrig beurteilt. Der Wunsch, ein Kind zu haben, sei Teil des Privatlebens, urteilte der VfGH. Einschränkungen dieses Grundrechts seien nur zulässig, wenn sie etwa dem Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer dienen. Beim „Social Egg Freezing“ lägen solche Gründe nicht vor.

Bis zum 31. März 2027 ist jetzt eine neue Gesetzeslage nötig. Die Arbeiten am Entwurf würden „rechtzeitig finalisiert werden“, sagte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) in einer Anfragebeantwortung an die Grünen. „Wer Familienpolitik ernst nimmt, muss jetzt handeln und darf nicht bis zum letzten Tag warten“, kommentierte die grüne Familiensprecherin Barbara Neßler am Dienstag. Bei Rechtssicherheit zähle jeder Tag. Es fehle die Ambition, um „Österreich zu einer modernen Frauen- und Familienpolitik zu verhelfen“, kritisierte auch Bundesfrauensprecherin Meri Disoski (Grüne).

„Sozialer Ungerechtigkeit entgegenwirken“
Die Grünen verwiesen darauf, dass sie schon einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet hätten, der umgesetzt werden könnte. Ihrer Ansicht nach ist finanzielle Unterstützung für Betroffene nötig, da „Social Egg Freezing“ schließlich mehrere Tausend Euro koste. „Um sozialer Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, braucht es Förderungen oder Behandlungsangebote von öffentlichen Stellen“, teilten die Grünen mit.

Grundsätzlich gibt es in Österreich bereits den sogenannten IVF-Fonds, der Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell unter die Arme greift. Er wird gemeinsam von der Sozialversicherung und dem Familienausgleichsfonds finanziert. Die Betroffenen haben einen Selbstbehalt von 30 Prozent zu zahlen, pro Schwangerschaft werden bis zu vier Versuche übernommen. Allerdings brauchen manche mehr Versuche. Zudem erfüllen nicht alle Paare die Voraussetzungen, wie etwa eine fachärztlich diagnostizierte Ursache der Unfruchtbarkeit oder die Altersgrenze von 40 (Frau) beziehungsweise 50 (Mann) Jahren. 2024 führten die österreichischen IVF-Zentren im Rahmen des Fonds 12.632 Versuche an mehr als 7500 Paaren durch. Bei etwas mehr als jedem dritten Versuch kam es zu einer Schwangerschaft.

Künstliche Befruchtung für alleinstehende Frauen
Wie berichtet, hat sich Familienministerin Bauer für eine etwas höhere Altersgrenze von Frauen für das Einsetzen von Eizellen ausgesprochen. Diese soll bei 45 bis 50 Jahren liegen. Für die Entnahme von Ei- und Samenzellen braucht es ihrer Ansicht nach keine Altersgrenze.

Die Grünen sagten am Dienstag, dass die In-vitro-Fertilisation (IVF) auch für alleinstehende Frauen geöffnet werden sollte. Das Justizministerium verwies dazu auf ein laufendes VfGH-Verfahren und interne Beratungen. Derzeit ist medizinisch unterstützte Fortpflanzung in Österreich nur für Ehepaare, Personen in eingetragenen Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften erlaubt. Im Herbst 2025 sind Frauen vor den VfGH gezogen und haben argumentiert, dass das österreichische Gesetz alleinstehenden Frauen ihr Recht auf ein Familienleben abspreche. Das sei diskriminierend und entspreche nicht den gesellschaftlichen Realitäten. Eine Entscheidung steht bisher aus.

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