Justizministerium will Verfahren gegen Böhmdorfer
Das Justizministerium hat bei der Rechtsanwaltskammer Wien ein Disziplinarverfahren gegen den Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer angeregt. Grund seien Behauptungen Böhmdorfers, wonach bei der Justiz „viele Akten sofort an die Medien gehen“, heißt es aus dem Ressort von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).
Böhmdorfers Aussagen fielen in einem Interview mit dem ORF-Radiosender Ö1 im August. Er verteidigte darin seinen Versuch und den anderer Grasser-Anwälte, das Urteil gegen ihren Mandanten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, in der BUWOG-Affäre zu kippen – wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit von Richterin Marion Hohenecker.
Basis dafür waren Mails, die den Anwälten von einem angeblichen Ex-IT-Forensiker vorgelegt wurden und eine Befangenheit Hoheneckers zu belegen schienen. Allerdings dürften die Anwälte auf einen Betrüger reingefallen und die Mails gefälscht gewesen sein. Gegen ihn wird nun ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
„Unterstellungen untergraben Vertrauen in Rechtsstaat“
Dass Böhmdorfer die Sachverhaltsdarstellung zudem nicht über den normalen Weg, sondern direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, eingebracht hatte, begründete er später mit den bereits erwähnten Leaks an Medien. Damit suggeriere Böhmdorfer, „dass vertrauliche Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht gewahrt, sondern regelmäßig und leichtfertig an Medien herausgegeben würden. Derartige pauschale und haltlose Unterstellungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und bedürfen aus Sicht des Ministeriums einer disziplinarrechtlichen Prüfung“, zitiert die „Presse“ aus dem Schreiben des Ministeriums an die Wiener Anwaltskammer.
Das Justizministerium kann selbst keine disziplinarischen Maßnahmen gegen Böhmdorfer ergreifen, daher das Schreiben vom vergangenen Freitag. Die Entscheidung, ob es zu einem Verfahren kommt, liegt allein beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer.