Eine Oberösterreicherin rechnete genauer als das AMS und bekam vor Gericht Recht – das kostet den Staat jetzt Millionen. Betroffen sind mehrere Hunderttausend AMS-Bezieher.
Es ging um rund 20 Euro im Monat. Am Ende geht es um 135 Millionen. Weil eine Linzerin nicht lockerließ, muss das Arbeitsmarktservice jetzt Tausende Fälle neu aufrollen. Die Regierung zieht per Gesetz nach – und das AMS zahlt drei Jahre lang zurück.
Der Fall, der alles ins Rollen brachte, ist schnell erzählt: Eine Oberösterreicherin verdiente als Angestellte 1123,86 Euro brutto im Monat. Als sie im Jänner 2022 arbeitslos wurde, setzte das AMS ihr Arbeitslosengeld mit 21,09 Euro pro Tag fest. Die Frau rechnete nach – und stieß auf einen Fehler im System. Denn das AMS zog bei der Berechnung pauschal den vollen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent ab. Bei ihrem Einkommen hätte sie aber gar keinen zahlen müssen. Die Grenze dafür lag bei 1.828,00 Euro. Und die Folge ist schwerwiegend: Ein künstlich gedrücktes Nettoeinkommen – und damit ein zu niedriges Arbeitslosengeld. Was Geringverdienern am Lohnzettel helfen sollte, wurde ihnen beim AMS zum Nachteil.
135 Millionen über drei Jahre
Das Bundesverwaltungsgericht gab im Oktober 2023 noch dem AMS recht. Die Linzerin ging weiter zum Verwaltungsgerichtshof. Und der stellte mit Erkenntnis vom 3. Juli 2026 klar: Die sozial gestaffelten Beiträge müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das Arbeitslosengeld habe sich am tatsächlichen Nettoeinkommen zu orientieren. Der Bund muss der Frau zudem 1346,40 Euro an Verfahrenskosten ersetzen.
Was für die Linzerin eine faire Entschädigung bedeutet, summiert sich für das AMS zu einem Brocken: Rund 135 Millionen Euro müssen nach „Krone“-Informationen über drei Jahre an eine sechsstellige Zahl von Betroffenen zurückfließen.
Gesetz soll Nachzahlungen absichern
Die Regierung muss das Urteil nun wohl per Gesetz umsetzen. Erfasst werden Leistungen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2027. Das AMS soll die Fälle selbst überprüfen und die Nachzahlungen abwickeln. Damit niemand durch die Finger schaut, weil die Aufarbeitung dauert, werden die Fristen gehemmt – rückwirkend ab 22. September 2026, dem Tag, an dem die Erkenntnis beim AMS einlangte.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) spricht von einer „rechtlichen Klarstellung“, die nun „sorgfältig aufzuarbeiten“ sei. Es gehe um „eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Fälle und um eine geordnete Umsetzung“. Deutlicher wird AK-Präsident Andreas Stangl: „Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro. Das AMS muss die Entscheidung jetzt rasch umsetzen und sicherstellen, dass Betroffene das Geld erhalten, das ihnen zusteht.“
Altlast aus Schwarz-Blau
Pikant ist die Vorgeschichte: Die Berechnungsgrundlage, an der das AMS jahrelang festhielt, geht auf eine gesetzliche Regelung aus der Zeit der schwarz-blauen Bundesregierung zurück. Die Rechnung dafür kommt erst jetzt.