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Nächste EU-Klage gegen Ungarn wegen Markteingriffe

Nächste EU-Klage gegen Ungarn wegen Markteingriffe

Auch unter dem als EU-freundlich geltenden Premier Péter Magyar hat sich nichts an den Markteingriffen des ungarischen Staates im Bereich des Einzelhandels geändert. Aus diesem Grund sieht sich Ungarn nun mit einer weiteren Klage der EU-Kommission konfrontiert.

Der Stein des Anstoßes diesmal ist die Margenbeschränkung für Supermarktketten. Ungarn habe die Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreisen von ausgewählten Grundnahrungsmitteln und Drogerieartikeln „auf ein so niedriges Niveau begrenzt“, dass Unternehmen „ihre Kosten nicht mehr decken können“, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit.

Auf Mahnschreiben folgte Klage
Die österreichische Spar-Gruppe hatte in der Vergangenheit die EU-Kommission hier mit Rückendeckung der österreichischen Politik immer wieder zum Handeln aufgefordert. In der Margendeckel-Causa versandte die Kommission zunächst im Juni 2025 Mahnschreiben und erhielt im Dezember 2025 Stellungnahmen retour. Die Kommission war aber der Ansicht, dass Ungarn weiterhin gegen EU-Vorschriften verstößt und sich nun an den Europäischen Gerichtshof gewandt hat.

Seit dem Jahr 2025 beschränkt Ungarn die Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis vorwiegend für ausländische Einzelhändler bei bestimmten Lebensmitteln auf 10 Prozent und bei bestimmten Drogerieartikeln auf 15 Prozent. Auch die neue ungarische Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar hat die Margendeckel („Margin Caps“) im April auf unbestimmte Zeit verlängert.

Ungarn bereits wegen Zwangsrabatten verurteilt
Die Festsetzung von Höchstpreismargen und die Verpflichtung, die gleichen Mengen der betreffenden Produkte zu verkaufen, führe bei den betroffenen Unternehmen zu Verlusten und nehme neuen Marktteilnehmern jeglichen Anreiz, sich in Ungarn niederzulassen, erklärte die EU-Kommission. Zuvor hatte Ungarn Supermarktketten zeitweise zu Zwangsrabatten gezwungen, um die hohe Inflation im Land etwas zu dämpfen. Die Zwangsrabatte wurden kürzlich vom EuGH als rechtswidrig eingestuft. Die ungarische Margenbeschränkung kostete der Spar-Gruppe im Vorjahr umgerechnet rund 30 Mio. Euro und die ungarische Sondersteuer für Supermärkte rund 80 Mio. Euro.

Daher zeigte sich der Konzern über die Entscheidung der EU-Kommission erfreut. „Wir fordern Ungarn weiterhin auf, die Margenbeschränkungen und die Sondersteuer prompt abzuschaffen“, so Spar-Manager Peter Manhartsberger zur APA.

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