Politik

Schweden plant Verbot von Ewigkeitschemikalien

Schweden plant Verbot von Ewigkeitschemikalien

Schwedens Regierung plant ein Verbot sogenannter Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Produkten wie Kleidung und Küchenutensilien. Es soll 2028 in Kraft treten. Frankreich hat bereits seit Jänner ein PFAS-Verbot, das sich auf Kleidung, Schuhe, Kosmetika und Ski-Wachs bezieht.

Dort sehen die Regelungen aber auch einige Ausnahmen vor. Das Verbot der schwedischen Regierung soll am 1. Jänner 2028 in Kraft treten und sich ebenfalls auf Kleidung, Schuhe, Kosmetika und Ski-Wachs beziehen. Hinzu kommen noch Imprägniermittel und Küchenutensilien wie Kochgeschirr. Dort hätten PFAS „nicht zu suchen, wenn andere wirksame Alternativen zur Verfügung stehen“, sagte Umweltministerin Romina Pourmokhtari am Donnerstag. Man wolle nicht tatenlos dabei zusehen, wie sich PFAS in „unseren Häusern, in der Natur und in unseren Körpern ausbreiten“.

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die synthetisch hergestellt werden. Sie sind wasser- und fettabweisend und stecken deshalb in etlichen Alltagsprodukten wie beschichteten Pfannen, Funktionskleidung, Imprägniersprays und Einweg-Verpackungen. Sie können biologisch nicht abgebaut werden, reichern sich in der Natur und auch im menschlichen Körper an. Daher werden sie als Ewigkeitschemikalien bezeichnet.

Auch in Lebensmitteln gemessen
Einige dieser Verbindungen stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Weitere Folgen sind der Einfluss auf Schilddrüsenhormone, Effekte auf das Immunsystem und mögliche Auswirkungen auf die Leberfunktion und den Stoffwechsel. In Lebensmitteln wurden unter anderem in Fisch, Fleisch, Eiern und Milchprodukten messbare PFAS-Gehalte gefunden.

Laut der schwedischen Regierung dürfte die EU-Kommission 2027 einen Vorschlag zur Einschränkung von PFAS vorlegen. Sobald es eine Regulierung auf EU-Ebene gebe, werde diese dann das schwedische Verbot ersetzen, hieß es. Bevor die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegt, muss sie aber eine zweite Einschätzung der EU-Chemiebehörde (ECHA) auf die sozioökonomischen Auswirkungen von Maßnahmen zur Begrenzung abwarten. Diese wird für Ende des Jahres erwarten. Ende März hatte die ECHA ein weitreichendes Verbot empfohlen, aber zugleich Ausnahmen für sinnvoll erachtet.

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