Politik

Spürbare Änderungen: Das ändert sich beim Pickerl

Spürbare Änderungen: Das ändert sich beim Pickerl

Auto- und Motorradfahrern in Österreich steht, wie von der „Krone“ bereits vorab berichtet, eine spürbare Änderung bevor: Die Intervalle für das Pickerl sollen verlängert werden. Der Verkehrsausschuss sprach sich mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS für eine Novelle des Kraftfahrgesetzes aus. Die Grünen stimmten nicht zu.

Kernstück der Reform ist die Änderung der wiederkehrenden Begutachtung. Derzeit gilt die 3:2:1-Regel. Das heißt: Das erste Pickerl ist drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, das zweite zwei Jahre später, danach muss das Fahrzeug jedes Jahr überprüft werden.

Vier Jahre bis Bergutachtung 
Künftig soll daraus ein 4:2:2:2:1-System werden. Die erste Begutachtung wäre damit erst vier Jahre nach der Erstzulassung nötig. Danach folgen drei Verlängerungen um jeweils zwei Jahre. Erst anschließend muss das Fahrzeug wieder jedes Jahr zur Überprüfung.

Für viele Fahrzeugbesitzer bedeutet das weniger Termine und weniger Aufwand. Laut Verkehrsminister Peter Hanke komme die Verlängerung der Pickerl-Intervalle „Hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen“.

Auch Werkstätten entlastet werden
Die Pflicht, eine zweite Ausfertigung des Begutachtungsgutachtens aufzubewahren, soll ebenfalls entfallen. Zudem sind Übergangsbestimmungen vorgesehen, darunter Regeln für Austauschplaketten.

Kritik von den Grünen
Elisabeth Götze erklärte, ihre Fraktion unterstütze längere Pickerl-Intervalle zwar grundsätzlich, sehe aber offene Fragen bei Verkehrssicherheit und Kosten. Sie verwies unter anderem auf mögliche Mehrkosten durch den Austausch von Begutachtungsplaketten.

Zudem seien in Stellungnahmen besonders bei Mopeds kürzere Intervalle gefordert worden. Manipulationen an Abgasanlagen oder Fahrzeugelektronik könnten sonst erst später erkannt werden.

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