Politik

Stunk um Neubesetzung von Amtsdirektion in Liezen

Stunk um Neubesetzung von Amtsdirektion in Liezen

Ordentlich politischen Wirbel gibt es aktuell in Liezen: Der Stadtamtsdirektor musste seinen Posten räumen, der Gemeinderat begründet das mit nötigen Umstrukturierungen. Der Betroffene will sich dagegen wehren.

In einer Presseaussendung informierte am Mittwoch die Stadtgemeinde Liezen, via Gemeinderatsbeschluss vom Vortag eine Umstrukturierung, unter anderem in der Organisation der Stadtamtsleitung, umzusetzen. Basis dafür sei die Evaluierung eines externen Unternehmens. Aufgaben und Rahmenbedingungen innerhalb der Gemeindeverwaltung hätten sich durch neue gesetzliche Vorgaben wesentlich verändert. Betont wird, dass die am besten geeigneten Persönlichkeiten aus den eigenen Reihen für die neue Aufgabenverteilung gewonnen werden.

Ex-Stadtamtsdirektor bekämpft Versetzung
„Der bisherige Stadtamtsdirektor übernimmt künftig die Funktion des juristischen Leiters der Stadtgemeinde Liezen. Aufgrund seiner umfassenden juristischen Qualifikation und langjährigen Erfahrung verfügt er über ausgezeichnete Voraussetzungen, die Bürgermeisterin sowie die gesamte Verwaltung in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten kompetent zu unterstützen“, heißt es in der Aussendung. Sein bisheriger Stellvertreter werde bis zur endgültigen Nachbesetzung der Funktion interimistisch die Leitung übernehmen. Ein nahtloser, geordneter und rechtskonformer Übergang sei so gewährleistet.

Versetzung wird rechtlich bekämpft
Ganz so nahtlos und geordnet dürfte diese Umstrukturierung aber nicht vonstatten gehen. Denn der nun versetzte und ehemalige Stadtamtsdirektor Peter Neuhold ist mit dieser Entscheidung alles andere als einverstanden. Er hat seinen Anwalt Andreas Kleinbichler eingeschaltet. Dieser sagt: „Weder Mag. Neuhold als damaliger Stadtamtsdirektor noch andere Mitarbeiter des Stadtamtes Liezen waren in diesen Prozess einbezogen.“ Ebensowenig habe laut ihm die externe Firma dies empfohlen. Kleinbichler weiter: „Die Versetzung ist gegen seinen ausdrücklichen Willen erfolgt und wird daher mit allen rechtlichen Mitteln angefochten.“

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