Terror in Berlin: Parallelen zu Wien-Attentäter
Der Anschlag in Berlin am Wochenende löst eine Debatte über die Überwachung von extremistischen Gefährdern aus – auch in Österreich. Besonders auffällig ist, dass sowohl Wien-Attentäter Kujtim F. als auch der Berliner IS-Fanatiker an einer Ausreise nach Syrien gehindert wurden, ehe sie in Europa zuschlugen.
Die Parallelen zwischen Kujtim F., der im November 2020 einen Terroranschlag in der Wiener Innenstadt verübte, und dem Berliner Attentäter Abdul B. sind frappierend. Beide scheiterten bei ihren Versuchen, nach Syrien auszureisen. Beide verbüßten Haftstrafen, aus denen sie vorzeitig entlassen wurden, und beide spielten den Behörden eine Abkehr vom IS durch die Deradikalisierungsprogramme vor. Eine weitere Parallele ist das Bekennervideo, das am Handy von Abdul B. gefunden wurde.
Gefahr groß für einen Plan B
Obwohl der Berliner Attentäter nach islamischen Recht mit einer Frau aus Salzburg verheiratet war, gibt es laut Staatsschutz DSN keine Verbindung zur Islamistenszene Österreichs.
Die Wiener Rechtsanwältin Anna Mair vertritt mehrere IS-Täter, darunter den Swift-Attentäter. „Jemand, der versucht, in IS-Gebiet zu gelangen, müsste – wenn er schon zurückgeholt wird – ganz besonders überwacht werden“, sagt sie, „denn dies zeugt von Entschlossenheit. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person dann einen Plan B im eigenen Land entwickelt, ist hoch.“
Fußfessel für Gefährder
Die Zahl der im Bundesgebiet aufhältigen Gefährder im Bereich des islamistischen Extremismus bewegt sich laut BMI im niedrigen dreistelligen Bereich. Diese würden von den Sicherheitsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten laufend beobachtet und bewertet. Aktuell werde zudem daran gearbeitet, Gefährder, die aus der Haft entlassen wurden, mit einer Fußfessel auszustatten.
Noch keine Einweisung von Rückfalltäter
Nach dem Anschlag in Wien gab es eine Anlassgesetzgebung – §23 StGB ermöglicht seit März 2023 die Unterbringung von gefährlichen Rückfalltätern und gefährlichen terroristischen Straftätern in einer Anstalt. Anfang Juli 2026 kam der Paragraf in Graz erstmals zur Anwendung – für einen Helfer von Kujtim F., dem Wien-Attentäter. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.