Ungepflegt beim Termin: Kürzung der Grundsicherung
Betrunken oder ungepflegt bei einem Vorstellungsgespräch zu erscheinen, hat in Deutschland künftig harte Konsequenzen. Arbeitssuchenden kann dann nämlich ein Teil ihrer Grundsicherung gestrichen werden.
Wie deutsche Medien am Montag berichteten, gelte es als Pflichtverletzung, wenn jemand seine Arbeitsaufnahme selbst vereitle. Als Beispiel wurden von der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich „stark ungepflegte oder alkoholisierte Personen“ genannt.
Die Konsequenzen eines solchen Fehlverhaltens sind nicht zu unterschätzen, Betroffene können nämlich für bis zu drei Monate 30 Prozent ihrer Grundsicherung verlieren.
Existenzminimum muss bleiben
Bislang hatte das Jobcenter nur die Möglichkeit zehn Prozent zu streichen, erst nach weiteren Verfehlungen waren Kürzungen von 20 oder 30 Prozent möglich. Laut „Bild“-Zeitung ist ein gänzlicher Wegfall nicht erlaubt, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern.
Hintergrund dieser neuen Maßnahme ist das von der schwarz-roten Regierung beschlossene verschärfte Sanktionsrecht. Greifen wird die Weisung ab 1. Juli 2026.