Zumindest dieser Zeitplan der Regierung hat also tatsächlich einigermaßen gehalten: Noch vor dem Sommerministerrat schickt die Koalition den Gesetzesentwurf für das Social-Media-Verbot. Die ID Austria ist dabei als Instrument zur Altersverifizierung vorgesehen. Die „Krone“ weiß, welche Plattformen betroffen sind – und welcher Messengerdienst ausgenommen ist.
Monatelang wurde angekündigt, verhandelt und beraten – jetzt liegt er vor. Wie der „Krone“ bestätigt wurde, schickt die Regierung den Gesetzesentwurf zum Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in die Begutachtung und zeitgleich zur Notifizierung nach Brüssel. Betroffen sind die Plattformen TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat – und mit ihnen alle Social-Media-Nutzer im Land. Denn sobald das Gesetz in Kraft tritt, muss jeder Nutzer bei jedem Anbieter der Plattformen zumindest einmal sein Alter nachweisen.
Anonymität bei Prüfung als Knackpunkt
Die Koalition will Kinder damit vor „suchtfördernden Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Fremd-Inhalten“ schützen. Der Messengerdienst WhatsApp bleibt ausgenommen – und die Alterskontrolle der heikelste Punkt. Hier setzt der Entwurf auf sogenannte Zero-Knowledge-Proofs. Die Plattform erfährt bei der Prüfung also „nur“ ein anonymes „Ja, alt genug“- kein Name, kein Geburtsdatum. Umgekehrt sieht der Anbieter des Altersnachweises nicht, wo dieser ganz genau eingesetzt wird.
Eine von mehreren Möglichkeiten dafür soll – wie vielfach kolportiert – die ID Austria sein, einen Zwang dazu werde es nicht geben. Verifiziert werden muss einmalig beim Anlegen eines Kontos. Bestehende Konten müssen beim Inkrafttreten nachgeprüft werden. Laut bisherigem Fahrplan soll das Parlament im Herbst beschließen, gelten soll das Verbot ab Anfang 2027. Endlos gescrollt wird dann erst ab 14 Jahren.