AMS-Rechenfehler erhöht jetzt das Staatsdefizit
Das Arbeitsmarktservice hat sich vor vielen Jahren bei einer Arbeitslosengeldbezieherin verrechnet und der Frau zu wenig ausgezahlt. Dieser Rechenfehler kommt den Staat nun teuer zu stehen, denn es gibt 250.000 Betroffene. Das AMS muss an all diesen Menschen insgesamt 135 Millionen Euro nachzahlen. Die Rechnung dafür bekommt Finanzminister Markus Marterbauer.
Marterbauer muss für den Rechenfehler des AMS bezahlen. Denn das AMS wird aus dem Budget finanziert. Von dort muss nun auch das Geld für die Nachzahlungen kommen. Die 135 Millionen Euro Arbeitslosengeld, die Beziehern zurückgezahlt werden müssen, sind angesichts eines Defizits von 22 Milliarden Euro nicht viel, aber bekanntlich macht auch Kleinvieh Mist.
„Unerfreulich, aber nicht dramatisch“
Diese zusätzlichen, ungedeckten Ausgaben seien „unerfreulich, aber nicht dramatisch“, sagt der Finanzminister dazu. Er lasse gerade prüfen, welches Budget betroffen sei: 2026 oder die Vorjahre, in denen die Minderzahlungen erfolgt sind.
„Wir liegen mit der Budgetkonsolidierung so im Plan, dass diese 135 Millionen da nichts ganz Großes daran ändern werden“, sagte Marterbauer weiter. In der Budgetpolitik sei es immer so, dass man auf neue Herausforderungen, die nicht geplant seien, kurzfristig reagieren müsse. Dabei verwies er auf die Dürrehilfen in ähnlicher Größenordnung von 140 Millionen Euro im heurigen Jahr.
Rechenfehler vor 25 Jahren
Hintergrund der nun anfallenden Nachzahlungen ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Eine Geringverdienerin hatte sich gegen ihre Arbeitslosengeld-Berechnung gewehrt, weil das AMS bei ihrem früheren Gehalt als Berechnungsgrundlage drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abzog, obwohl sie den gar nicht leisten musste. Die Ursache der falschen Berechnung reicht 25 Jahre zurück. 2001 hielt der Gesetzgeber fest, dass bei der Berechnung der Ersatzraten eine Durchschnittsbetrachtung zulässig sei. 2008 wurde die soziale Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge festgelegt.