Apotheker dürfen bald zwei Impfstoffe verabreichen
Darüber wird seit vielen Jahren diskutiert, nun wird es umgesetzt: Impfen in Apotheken wird ab kommendem Jahr Realität. Der entsprechende Beschluss wird am Mittwoch im Ministerrat gefasst. Zunächst wird das Verabreichen von zwei Impfungen ermöglicht, und zwar von Totimpfstoffen.
Nach „Krone“-Informationen wird Apotheken das Spritzen der Zeckenimpfung (FSME) und der Kombinationsimpfung Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie an Personen ab 14 Jahren erlaubt.
Durchimpfungsraten sollen gehoben werden
Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist es, einen niederschwelligen Zugang sicherzustellen und nach internationalem Vorbild die Durchimpfungsraten anzuheben.
In 19 europäischen Ländern dürfen Pharmazeuten bereits zur Spritze greifen. Vor allem bei der Influenza soll das laut dem Verband der Impfstoffhersteller sehr erfolgreich sein, da vor allem junge Berufstätige einfach erreicht werden können. Demnach hat sich in Irland seit der Einführung der Apothekenimpfung 2011 die Influenza-Durchimpfungsrate um etwa 50 Prozent erhöht, in Portugal waren es 32 Prozent mehr.
Es ist Widerstand von der Ärztekammer zu erwarten
Ablehnung gegen das Impfen in Apotheken kommt erwartungsgemäß von der Ärztekammer. Impfen sei aus gutem Grund eine ärztliche Leistung, so Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart zu den Plänen der Regierung.
„Zwölf Jahre harte Ausbildung können nicht mit einem Wochenendkurs aufgewogen werden“, so Steinhart. „Patientensicherheit sollte oberste Priorität haben, wir lehnen diese Maßnahme daher ab.“ Gleichzeitig fordern die Ärzte die Abgabe von Medikamenten in Ordinationen, was wiederum die Apotheker ablehnen.