Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hat Deutschland seine Sicherheits- und Verteidigungspolitik grundlegend verändert. Sowohl in die innere als auch in die äußere Sicherheit wird massiv investiert. Bundeskanzler Friedrich Merz will über die „stärkste Armee“ Europas verfügen. Nun ist auch eine weitreichende Reform der Geheimdienste auf den Weg gebracht worden.
Mit den neuen Rechten sollen sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als auch der Bundesnachrichtendienst (BND) künftig nicht mehr nur aufklären, sondern bei besonderen Bedrohungen auch verdeckt eingreifen dürfen. Insbesondere im digitalen Raum sollen die Fähigkeiten erweitert werden. So sollen die Dienste unter engen Voraussetzungen auch auf informationstechnische Systeme von Angreifern zugreifen dürfen, um deren Infrastruktur und Vorgehen aufzuklären.
Neu geregelt wird auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung der Telekommunikation an der Quelle (Quellen-TKÜ). Zudem werden die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leuten) detaillierter gefasst. Ausnahmen sollen künftig etwa den Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren zur Aufklärung schwerster Bedrohungen ermöglichen.
Auch Kontrolle der Dienste soll neu geordnet werden
Hintergrund der Reform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber eine präzisere Regelung der Befugnisse und der Kontrolle der Dienste aufgegeben hatte. Die Regierung verweist zudem auf eine verschärfte Sicherheitslage, insbesondere durch Cyberangriffe und hybride Einflussnahme aus dem Ausland.
Als Gegengewicht soll die Kontrolle über die Dienste neu geordnet und gestärkt werden. Geplant ist die Schaffung eines neuen Unabhängigen Kontrollrates (UKRat) als oberste Bundesbehörde. Ein mit Richtern besetztes Gremium innerhalb des Rates muss besonders eingriffsintensive Maßnahmen künftig vorab genehmigen.