Mit dem heutigen Donnerstag ist der Stopp der Familienzusammenführung von Migrantinnen und Migranten ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung gibt es bisher nicht, da die Zustimmung aller Landeshauptleute notwendig ist und diese noch einige Wochen Zeit für ihre Entscheidung haben.
Der Nationalrat hat bereits im Mai beschlossen, den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung zu regeln. Diese legt fest, wie viele Menschen aus Drittstaaten (z.B. außerhalb der EU) nach Österreich kommen dürfen. Darin ist auch der Familiennachzug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geregelt, etwa von Ehepartnerinnen und Ehepartnern aus der Westbalkan-Region. Künftig soll diese Verordnung auch für Familienangehörige von Asylberechtigten gelten. Erwartet wird, dass die Landeshauptleute dem zustimmen.
Die Niederlassungsverordnung wird grundsätzlich vom Innenminister mit den Ländern ausgehandelt. Seit die Freiheitlichen in etlichen Landesregierungen sitzen, ist das herausfordernder als früher. Schon im Vorjahr hatten Niederösterreich und die Steiermark erfolgreich darauf gedrängt, die ihnen zugeteilten Plätze zu reduzieren. Der Wunsch St. Pöltens, die Quote gleich auf null zu drücken, wurde letztlich „aus rechtlichen Gründen“ nicht erfüllt.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat gesagt, dass es sich beim zugelassenen Familiennachzug von Asylberechtigten um einen „sehr niedrigen“ Wert handeln werde. Bereits anhängige Verfahren sind derzeit pausiert, bis die neuen rechtlichen Bestimmungen in Kraft treten.
Der Stopp des Familiennachzugs war im Vorjahr bei Asylberechtigten und subsidiären Schutzberechtigten beschlossen worden. Für einzelne Personen, etwa Kinder, die im Herkunftsland keine Bezugspersonen mehr haben, gab es Ausnahmen. Die Hemmung der Anträge durfte laut Gesetz maximal bis zum 30. September 2026 verlängert werden.