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Das sieht das Paket zum Arbeiten im Alter vor

Das sieht das Paket zum Arbeiten im Alter vor

Die Regierung hat am Freitag ihr Paket zum Arbeiten im Alter auf den Weg gebracht. Endgültig beschlossen werden könnte es in der ersten Sitzung nach der Sommerpause. Dabei geht es vor allem um einen steuerlichen Freibetrag für Menschen, die im Alter arbeiten wollen. Auch die betriebliche Vorsorge soll gestärkt werden.

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf hat sich wenig geändert. Wer nach dem Erreichen des gesetzlichen Antrittsalters weiterarbeitet, kann ab 2027 von einem steuerlichen „Aktivitätsfreibeitrag“ Gebrauch machen. Dieser beträgt maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr beziehungsweise bis zu 1250 Euro pro Monat. Profitieren sollen sowohl Personen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Antrittsalter hinaus aufschieben, als auch jene, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben weiterhin selbstständig oder unselbstständig dazuverdienen. Der Freibeitrag richtet sich auch an Menschen, die in Teilpension sind.

Beim Zuverdienst sind aber 40 Versicherungsjahre Voraussetzung. Für Frauen sind es zunächst nur 34 Jahre, das gleicht sich bis 2033 an. Wer bis 1. Juli dieses Jahres die Pension angetreten hat, kann die nötigen Versicherungszeiten nach dem Pensionsantritt aber noch erarbeiten. In der neuen „Aktivpension“ sollen dann auch die Pensionsversicherungsbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfallen. Bei Selbstständigen wird der Anteil vom Gesamtbetrag abgezogen.

Diese Entlastung soll das Paket bringen:

Betriebliche Vorsorge verschiebt sich auf 2028
Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge kommt ebenfalls wie angekündigt, verschiebt sich aber von 2027 auf 2028. Die Vorsorge- und Pensionskassen brauchen mehr Vorlaufzeit für die Umsetzung, hieß es. Künftig soll die betriebliche Vorsorge allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenstehen, nicht nur jenen 25 Prozent, deren Betriebe bereits freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen. Ein neues Modell neben der „Abfertigung neu“ soll zudem dafür sorgen, dass Beträge risikoreicher angelegt werden können. Beschäftigte können somit ihre Abfertigung auch in eine Pensionskassenlösung oder in eine Lebensversicherung übertragen.

Die Regierung sprach am Freitag von einem „Paradigmenwechsel am Arbeitsmarkt und in der Altersvorsorge“. „Auch die pensionierte Kellnerin, die ab und an im Gasthaus noch aushilft, profitiert von der Aktivpension“, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Die NEOS begrüßten vor allem die Änderungen bei der betrieblichen Vorsorge. Zustimmung kam auch vom Wirtschaftsbund und von der Wirtschaftskammer. „Dank des Steuerfreibetrags von 15.000 Euro im Jahr gibt es einen wirksamen Anreiz, länger beruflich aktiv zu sein. Das wird angesichts der demografischen Entwicklung immer wichtiger werden“, sagte WKÖ-Präsidentin Martha Schultz.

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