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Nach Gerichtsentscheid: Land kämpft um Fortbestand

Nach Gerichtsentscheid: Land kämpft um Fortbestand

Nach der Aufhebung der Bewilligung durch den LVwG soll der Bedarf nun mit den tatsächlichen Fallzahlen belegt werden. ÖVP und FPÖ fordern zudem vom Land Klarheit über die langfristige Finanzierung und rechtliche Absicherung. Patientenanwalt Lukas Greisenegger stellt sich hinter die Herzchirurgie.

Die Bewilligung ist weg, die Herzchirurgie in der Klinik Oberwart bleibt. Für Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) steht nämlich jetzt erst recht fest: „An der Versorgung wird nicht gerüttelt.“ Zugesagte Operationen werden weiterhin wie geplant stattfinden.

Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) will die Gesundheit Burgenland außerordentliche Revision einlegen und aufschiebende Wirkung beantragen. Sechs Wochen bleiben dafür Zeit, ausreizen will das Land die Frist nicht. Dann ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug und muss über die beanstandeten Formalfehler entscheiden.

Neuer Bescheid mit aktuellen Fallzahlen
Unabhängig davon arbeitet das Land bereits an einem neuen Bewilligungsbescheid. Dafür wird auch die vom Gericht beanstandete Bedarfsprüfung neu durchgeführt. Anders als beim ersten Anlauf muss sich das Land diesmal nicht mehr auf Prognosen stützen. Mittlerweile liegen Zahlen aus dem laufenden Betrieb vor. Diese würden den Bedarf belegen und teilweise sogar über den damaligen Erwartungen liegen. Der weitere Betrieb sei laut Land rechtlich abgesichert, auch die nächste Ausbaustufe soll wie geplant am 1. Oktober starten.

Für die Opposition sind damit aber noch nicht alle Fragen beantwortet. Die ÖVP verlangt Klarheit über die langfristige Finanzierung. Landesparteiobmann Christoph Zarits fordert einen Finanzierungsplan für zumindest zehn Jahre. Klubobmann Bernd Strobl möchte zudem ausschließen, dass die Gemeinden zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Auch die FPÖ drängt auf Rechtssicherheit. Die medizinische Versorgung stehe für Klubobmann Christian Ries außer Frage. Landeshauptmann Doskozil müsse jetzt aber darlegen, wie die Bewilligung und die Finanzierung der Abteilung dauerhaft abgesichert werden.

Patientenanwalt sieht klaren
Bedarf Rückendeckung für die Herzchirurgie kommt hingegen von Patientenanwalt Lukas Greisenegger. Die Abteilung habe eine Versorgungslücke geschlossen, lange Wartezeiten und die Gastpatiententhematik würden den zusätzlichen Bedarf zeigen.

Greisenegger verweist dabei auf den Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen und den Grundsatz der Gleichbehandlung: Gerade in Akutsituationen dürften ausschließlich medizinische Kriterien für die Behandlung ausschlaggebend sein. „Und in Oberwart ist die Qualität, wie die vergangenen Monate zeigen, nachweislich ausgezeichnet“, sagt Greisenegger.

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