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Politik-Appell nach Streit bei KV-Verhandlungen

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Die Fronten im Tourismus sind mehr als verhärtet. Die Kollektiv-Vertragsverhandlungen sind erneut gescheitert, nun meldet sich Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner mit einem Appell zu Wort.

„Der Tourismus ist eine Mannschaftssportart. Erfolgreich sind wir nur, wenn Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Betriebe gemeinsam stark sind“, richtet die ÖVP-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ihre Worte an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Aber was war passiert? Begonnen hatte alles schon im Februar, als der vida-Vorsitzende Roman Hebenstreit nach einem Registrierkassen-Betrug mehrerer Gastronomen die gesamte Branche in Beschuss nahm. Alois Rainer, WKO-Fachverbandsobmann der österreichischen Gastronomie, wollte daraufhin keine Gespräche mehr mit Hebenstreit führen.

Zehetner appelliert an Tourismusbranche
Auch der jüngste Anlauf für einen neuen Kollektivvertrag scheiterte – die Fronten bleiben verhärtet. Nun versucht Zehetner, die Wogen zu glätten. „Österreich lebt von einer starken Sozialpartnerschaft. Diese Stärke zeigt sich nicht dann, wenn alles einfach ist, sondern besonders dann, wenn es schwierig wird“, betont sie. Jetzt gehe es darum, die Gesprächskanäle offen zu halten, Vertrauen wieder aufzubauen und eine tragfähige Lösung zu finden.

Gleichzeitig macht die Staatssekretärin klar, dass sie die Verhandlungen nicht an sich ziehen wolle. „Meine Tür steht beiden Seiten jederzeit offen. Nicht, um Verhandlungen zu führen, sondern um Brücken zu bauen.“ Der Tourismus sei einer der wichtigsten Wirtschafts- und Beschäftigungsmotoren des Landes. Umso wichtiger sei eine Einigung, die den Beschäftigten Perspektiven biete, ohne die Betriebe zu überfordern. „Die Basis jeder guten Lohnerhöhung sind gesunde Betriebe. Und die Basis jedes erfolgreichen Betriebs sind motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die ÖVP-Staatssekretärin.

Wie geht es jetzt für Beschäftigte weiter?
Für die rund 240.000 Beschäftigten bedeutet das vorerst keine Lohnerhöhung. Solange es keinen neuen Kollektivvertrag gibt, gelten weiterhin die bisherigen Lohn- und Gehaltstabellen. Zwar können Betriebe das zuletzt vorgelegte Angebot der Arbeitgeber freiwillig übernehmen – verpflichtend ist das aber nicht.