Politik

Schutzberechtigte ohne Kindergeld „rechtswidrig“

Schutzberechtigte ohne Kindergeld „rechtswidrig“

Die Regierung plant, Menschen, die in Österreich einen Schutzstatus bekommen haben, von der Familienbeihilfe auszuschließen. Die Hilfsorganisationen Caritas, Diakonie und Volkshilfe protestieren dagegen. Sie sehen einen klaren Widerspruch zu geltendem EU-Recht. 

Der Ausschluss von der Familienbeihilfe würde alle treffen, die aktuell in der Grundversorgung sind. Das sind Menschen, die subsidiär schutzberechtigt sind und ukrainische Vertriebene. Für Caritas, Diakonie und Volkshilfe ist ein Ausschluss aber „klar rechtswidrig“.

Denn gemäß der neuen europäischen Statusverordnung hätten subsidiär Schutzberechtigte grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen der sozialen Sicherheit wie Staatsangehörige, argumentieren sie in einer Aussendung.

„Demokratiepolitisch bedenklich“
Besonders kritisch sehen die NGOs auch, dass die Bundesregierung die Gesetzesnovelle bereits am Mittwoch ins Parlament eingebracht hat, obwohl die Begutachtungsfrist noch bis 24. Juli läuft. Es entstehe der Eindruck, dass ein rechtlich fragwürdiges Vorhaben ohne ausreichende Prüfung durchgesetzt werden soll. Das sei „demokratiepolitisch bedenklich“, so die Organisationen.

„Kinderrechte gelten für alle Kinder“
„Die Bekämpfung von Kinderarmut und die soziale Absicherung von Familien dürfen nicht ausgehöhlt werden. Kinderrechte gelten für alle Kinder – ohne Ausnahme“, erklärten Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler, Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser und Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger. Betroffen von der Maßnahme wären insbesondere Familien, die ihren Lebensunterhalt derzeit nicht eigenständig sichern können, warnten die Hilfsorganisationen.

Die Regierung argumentiert die Pläne damit, dass für Menschen, die in der Grundversorgung sind und arbeiten dürften – eben Subsidiär Schutzberechtigte und Ukraine-Flüchtlinge – ein Anreiz entsteht, erwerbstätig zu werden. Bisher galt nur, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

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