Wirrwarr bei OP-Wartelisten in den Bundesländern
Wie lange müssen Patienten auf eine geplante Operation warten? Das müssen die Länder in transparenten Wartelisten offenlegen. Doch da kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Veraltete Angaben und zusammengeworfene Eingriffe machen es den Patienten schwer.
Eine neue Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich hat zuletzt für große Aufregung rund um die OP-Wartezeiten gesorgt. 13,1 Prozent der Befragten gaben an, ihnen sei angeboten worden, über den Besuch einer Privatordination schneller zu einem OP-Termin zu kommen. Wer zahlt, wird also früher operiert. Laut AK könne man sich „vorschummeln“, sie spricht von „Korruption“.
Dabei sind transparente OP-Wartelisten für jedes Bundesland Pflicht. Das Gesetz sieht ein pseudonymisiertes Wartelistenregime für bestimmte planbare Eingriffe vor, wenn die Wartezeit mehr als vier Wochen beträgt. Darin muss „die Gesamtanzahl der pro Abteilung für den Eingriff vorgemerkten Personen und von diesen die der Sonderklasse angehörigen vorgemerkten Personen erkennbar“ gemacht werden. Doch ganz ordentlich machen das nicht alle Bundesländer, wie ein „Krone“-Vergleich zeigt:
Veraltete Angaben, fehlende Patientenzahlen und skurrile Zahlen
Bei der Ausweisung von Patienten- und Sonderklassezahlen gibt es klare Musterschüler: Salzburg, Niederösterreich und die Steiermark legen beide Werte offen. Auch Burgenland und Vorarlberg weisen Sonderklassepatienten aus. In Tirol finden sich die Zahlen auf den Listen einzelner Spitäler, etwa in Kufstein. Doch selbst die Vorreiter haben Schwächen: Salzburg und Niederösterreich führen Hüft- und Knieprothesen in einer gemeinsamen Kategorie. Auch skurril: In Salzburg stehen bei einem Eingriff null Patienten auf der Warteliste – die Wartezeit beträgt aber trotzdem sieben Wochen.
Mangelhaft ist die Datenlage in Oberösterreich, Kärnten und Wien: Oberösterreich und Kärnten veröffentlichten in der Landesübersicht nur Wartezeiten, keine Patientenzahlen. Die Kärntner Daten stammen außerdem noch aus November 2025. Die Wiener Liste erfasst nur die Kliniken des Wiener Gesundheitsverbunds, nicht alle Spitäler der Stadt. Auch die Abdeckung ist lückenhaft: Das Krankenhaus Dornbirn führt eine eigene Liste, Tirol verweist auf einzelne Krankenhausseiten. Eine durchgehende Übersicht für alle Spitäler eines Bundeslands gibt es damit nicht.
Genau diese Intransparenz prangert der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner an, der gleichzeitig Gesundheitsministerin Korinna Schumann in die Pflicht nimmt: „Sie muss offenlegen, warum die Bundesländer die gesetzlich vorgeschriebenen transparenten Wartelisten bis heute nicht umsetzen und warum der Bund nicht längst eingeschritten ist.“