Nachzahlungen von Arbeitslosengeld an rund 250.000 Personen haben das Arbeitsmarktservice in ein schiefes Licht gerückt. AMS-Chef Johannes Kopf lässt sich den schwarzen Peter aber nicht zuschieben. Es gehe nicht um einen „Rechenfehler, sondern um eine Rechtsfrage“.
Nachzahlungen von Arbeitslosengeld in Höhe von 135 Millionen Euro an rund 250.000 Personen haben das Arbeitsmarktservice in ein schiefes Licht gerückt. AMS-Chef Johannes Kopf will sich den schwarzen Peter aber nicht zuschieben lassen und stellt sich vor sein Team. Es gehe keineswegs um einen „Rechenfehler, sondern um eine Rechtsfrage“, sagt er.
Die Vorgeschichte
Eine Geringverdienerin klagte gegen die Berechnung ihres Arbeitslosengeldes. Das AMS hatte bei ihrem früheren Gehalt drei Prozent Arbeitslosenversicherung abgezogen. Den Beitrag musste sie allerdings gar nicht leisten. Die Regierung hat sich sogar Geld erspart
Verwirrende Urteile
Das Arbeitsmarktservice fühlt sich an dem Vorgang schuldlos. „Das AMS hat das Gesetz so vollzogen, wie es der Gesetzgeber 2008 laut Erläuterungen wollte“, sagt Kopf. Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Berechnungsmethode 2023 sogar bestätigt.
Wieso ist das nun anders?
Die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher niedriger Einkommen sollte keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes haben. Im Gesetzestext stand das offenbar nicht deutlich genug, deshalb hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt anders entschieden.
Keine „AMS-Opfer“:
„Der Republik ist kein Schaden entstanden“, sagt der AMS-Chef. „Laut der jüngsten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs stand das Geld den Menschen immer zu, und der Staat zahlt nun nur nach, was er früher hätte zahlen müssen.“ Die Republik habe sich genau genommen dadurch sogar Geld erspart.
Wie das? Weil wegen Verjährungsfristen nur drei Jahre zurückgezahlt werden müssen. Die Ursache der „falschen“ Berechnung reicht 25 Jahre zurück.
Betroffene müssen auf jeden Fall nichts tun. Das AMS rechnet jeden Fall neu und zahlt automatisch aus, im Schnitt 1,10 Euro pro Tag. Als Konsequenz wird das Gesetz repariert.