Der Rechnungshof (RH) hat in seinem Bericht sowohl die Finanzen als auch die Wirkung des Ausgleichstaxfonds kritisiert. Trotz höherer Mittel habe der Topf sein Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, nicht erreicht, heißt es.
Die Differenz bei den Beschäftigungsquoten im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen vergrößerte sich sogar. Der Unterschied lag 2024 bei 15 Prozentpunkten. Die Beschäftigungspflicht und die Ausgleichstaxe seien nur eingeschränkt wirksam, heißt es in dem RH-Bericht. Unternehmen in Österreich müssen je 25 Beschäftigte mindestens eine Person mit Behinderungen einstellen. Machen sie das nicht, wird eine Ausgleichstaxe fällig, die in den Fonds für Menschen mit Behinderungen fließt. 2026 beträgt die Taxe pro Monat und offener Pflichtstelle bei Unternehmen, die zwischen 25 und 99 Beschäftigte haben, 344 Euro.
Der Rechnungshof überprüfte den Zeitraum von 2022 bis 2024. Demnach waren nur drei Prozent der Unternehmen aufgrund ihrer Größe von der Beschäftigungspflicht betroffen. 75 Prozent von ihnen erfüllten die Vorgabe zum Stichtag nicht. Allerdings standen den rund 40.600 offenen Pflichtstellen auch nur etwa 4300 arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderungen gegenüber. Aus Sicht der Unternehmen sei es deshalb schwer, die Stellen zu besetzen, hieß es. Zudem gibt es Unterschiede je nach Branchen. Der öffentliche Dienst beschäftigt beispielsweise deutlich mehr Menschen mit Behinderungen als die Baubranche.
Das passierte mit den Einnahmen
Die Einnahmen des Fonds kamen zur Hälfte aus der Ausgleichstaxe und den Bundesmitteln, zu einem kleineren Teil auch aus dem Europäischen Sozialfonds. Das Geld wird unter anderem für Projekt- und Individualförderungen sowie für Integrative Betriebe ausgegeben. Zwischen 2019 und 2025 sei die Gebarung des Fonds aber nicht nachhaltig gewesen, wird kritisiert. Ab 2026 sei es nötig, die Ausgaben zu senken. Bis 2029 sollen noch ungefähr 150 Millionen Euro an Sondermitteln vom Bund fließen.
Der Rechnungshof empfahl unter anderem eine mehrjährige Planung, klare Ziele und eine Verbesserung der Treffsicherheit der Maßnahmen. So könnten etwa die Zielgruppen für die Mittel und die Höhe der Ausgleichstaxe überarbeitet werden. Einiges davon habe man schon umgesetzt, hieß es aus dem Sozialministerium. So gebe es inzwischen eine mehrjährige Budgetplanung, zusätzliche Bundesmittel und einen klaren Pfad zur schrittweisen Stabilisierung. Der Bericht und seine Empfehlungen sollen nun mit Vertreterinnen und Vertretern des Beirats zum Ausgleichsfonds sowie mit Stakeholdern durchgearbeitet werden.