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Darum muss Benko vielleicht nie mehr ins Gefängnis

Darum muss Benko vielleicht nie mehr ins Gefängnis

Am Donnerstag wurden über Milliarden-Pleitier René Benko zwei weitere Jahre Haft als Zusatzstrafe verhängt. Doch das Urteil ist nicht rechtskräftig – der Fall geht zum OGH. Der Clou: Jeder Tag in der Fußfessel-U-Haft wird dem Tiroler auf eine mögliche Strafe angerechnet. Jetzt beginnt ein Spiel auf Zeit.

Der entscheidende Satz von Richter Norbert Hofer fiel am Donnerstag bei der Urteilsverkündung: „Die Vorhaft seit 28. September 2026 wird auf die Strafe angerechnet“, sagte er. Weshalb der mittlerweile zu viereinhalb Jahren Haft (zwei davon nicht rechtskräftig) verurteilte Milliarden-Pleitier René Benko weiter darauf hoffen darf, die Gefängnismauern nicht mehr so schnell oder vielleicht sogar gar nicht mehr von innen zu sehen.

Einer von nur zwei U-Häftlingen im Hausarrest
Als Fußfesselträger in U-Haft ist Benko ein absoluter Sonderfall, nur zwei von 1863 U-Häftlingen genießen dieses Privileg. Ebenso wie sein komplexes Verfahren mit mehr als einem Dutzend noch offenen Strängen ein Sonderfall ist.

Diese Komplexität kann Benkos Glück sein: Denn in seiner 60-qm-Wohnung in Innsbruck „sammelt“ der 49-Jährige jetzt Haft, die er im Falle einer Gesamtverurteilung eigentlich im Häfen hätte verbringen müssen.

Erweiterter Fußfessel-Spielraum
Durch die Vorgangsweise, die die WKStA gewählt hat, kommt für Benko fortwährend Haft dazu, was den Fußfessel-Spielraum für den Immo-Jongleur erweitert.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, die viereinhalb Jahre würden Rechtskraft erlangen. In dem Fall dürfte Benko mit Haftentlassung nach drei Jahren (Zwei-Drittel-Strafe) rechnen. Die letzten zwei davon sind seit der jüngsten Gesetzesreform mit Fußfessel möglich. Das heißt, Benko kann bei Rechtskraft sofort die Fußfessel beantragen, da er seit mittlerweile 21 Monaten „in Haft“ ist.

Bis das Urteil vom Donnerstag vor dem OGH verhandelt wird, vergehen noch viele Monate. Ein Zeitraum, in dem Benko weiter daheim Hafttage „sammeln“ kann, zumal – wie anfangs erwähnt – bei einer möglichen rechtskräftigen Verurteilung jeder einzelne Tag angerechnet wird.

„Wird die Zeit der U-Haft auf eine Strafe angerechnet, gilt dies auch für die Zeit des elektronisch überwachten Hausarrests“, bestätigt Strafrechtsexperte Robert Kert von der WU Wien auf „Krone“-Anfrage.

Der Ball liegt beim Oberlandesgericht 
Es sieht also rosig aus für den gefallenen Signa-Gründer. Wäre da nicht das Damoklesschwert, das über ihm hängt: Die WKStA hat Beschwerde gegen die vom Innsbrucker Richter genehmigte Fußfessel-U-Haft eingelegt. Das OLG Innsbruck will darüber noch im November entscheiden.

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