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Drei Modelle: So könnte man Kinder-Täter stoppen

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Wie soll Österreich künftig mit jungen Intensivstraftätern umgehen? Vorarlberg prüft gleich drei Modelle, um besonders auffällige Kinder aus dem Verkehr ziehen zu können.

Der Fall eines 13-Jährigen mit rund 300 Straftaten hat die Debatte über den Umgang mit unmündigen Intensivtätern erneut angeheizt. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) fordert deshalb schon länger eine Senkung der Strafmündigkeit und machte das auch bei der Landeshauptleutekonferenz zum Thema. Doch das ist längst nicht die einzige Möglichkeit, die im Ländle diskutiert wird.

Bei einem internen Sicherheitsgipfel in Vorarlberg diskutierten Vertreter aus Politik, Polizei, Justiz und Psychiatrie gleich über drei Modelle, um besonders auffällige Kinder künftig auch gegen ihren Willen anhalten zu können. Die „Krone“ kennt die Details.

Modell 1: Strafmündigkeit senken
Die erste Möglichkeit ist zugleich die politisch umstrittenste: Kinder sollen – wie berichtet – bei besonders schweren Straftaten bereits vor ihrem 14. Geburtstag strafrechtlich belangt werden können. Dafür sprach sich neben Wallner auch die Polizei aus, die von 30 bis 50 strafunmündigen Intensivtätern im Ländle spricht. Konkret geht es um sogenannte Verbrechen, also Delikte, die mit mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Damit könnten auch bei jüngeren Tätern strafrechtliche Maßnahmen greifen.

Modell 2: Unterbringung wie bei „geistig abnormen Rechtsbrechern“
Ein anderer Ansatz kommt von Vertretern der Psychiatrie. Besonders auffällige Kinder sollten auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage geschlossen untergebracht werden. Ähnlich wie bei der Unterbringung von  „geistig abnormen Rechtsbrechern“. Der entscheidende Unterschied: Dafür müsste die Strafmündigkeit nicht gesenkt werden. Die Unterbringung wäre keine strafrechtliche Verurteilung, sondern eine eigenständige Maßnahme.

„Therapie statt Strafe“ sei zwar grundsätzlich richtig, stoße bei manchen Intensivstraftätern aber an seine Grenzen. Kritisiert wurde bei dem Gipfel insbesondere, dass es derzeit keine ausreichenden Möglichkeiten gebe, diese Kinder gegen ihren Willen anzuhalten.

Modell 3: Auszeit-WG des Bundes
Die dritte Möglichkeit liegt bereits als Gesetzesvorschlag des Justizministeriums auf dem Tisch. Vorgesehen sind sogenannte Auszeit-Wohngemeinschaften, in denen Kinder zeitweise in ihrer Freiheit eingeschränkt werden können. Vorarlberg geht der Entwurf allerdings nicht weit genug. Die Einrichtungen in Wien sind beispielsweise lediglich zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen. Tagsüber könnten die Jugendlichen sie wieder verlassen.

Doch zwischen Vorarlberg und dem Justizministerium kracht es auch bei der Frage, wer die Verantwortung und Kosten tragen soll. Während das Land dem Bund vorwirft, beides auf die Länder abzuwälzen, kommt aus Wien scharfe Kritik zurück: Die Kinder- und Jugendhilfe sei ohnehin Ländersache. Eine bundesweit einheitliche Regelung deshalb zu kritisieren, weil sie die Länder in die Pflicht nehmen könnte, sei „kontraproduktiv“.