Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren endet
Am heutigen Montagabend endet die Eintragungsfrist für fünf Volksbegehren. Die Initiativen fordern unter anderem mehr Personal bei der Polizei, eine Wahlpflicht für Nationalrats- und Bundespräsidentschaftswahlen sowie kostenlose Verhütungsmittel.
Darüber hinaus soll im Parlament namentlich elektronisch abgestimmt werden und ein weiteres Volksbegehren will den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für alle verankern. Details, wie die genauen Forderungen, finden sich auf der Website des Innenministeriums. Die fünf Volksbegehren können persönlich in Gemeindeämtern beziehungsweise beim Magistrat oder online mittels elektronischer Signatur (ID Austria) unterschrieben werden. Die Frist endet am heutigen Montag um 20 Uhr. Voraussetzungen sind die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Alter von mindestens 16 Jahren.
Anschließend veröffentlicht das Innenministerium die vorläufigen Ergebnisse. Um im Nationalrat behandelt zu werden, muss eine Initiative mindestens 100.000 Unterschriften erreichen. Volksbegehren, die diese Hürde übersprungen haben, waren in den vergangenen Jahren etwa „Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“ (2022), „Kinderrechte“ (2022) und das Tierschutzvolksbegehren (2021).
Aktuell sind auch mehrere Volksbegehren in der Unterstützungsphase, darunter „Spritpreis sofort begrenzen“, „Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige“ und „Einschränkung privates Feuerwerk“. Eine vollständige Liste ist auf der Website des Innenministeriums. Diese Initiativen müssen mindestens 8969 Unterschriften sammeln (ebenfalls online und in Gemeindeämtern), damit es zur Eintragungswoche kommen kann. Unterstützungserklärungen zählen bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren.