Der letzte Befragungstag des Untersuchungsausschusses rund um das Ableben des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek hat mit der Aussage eines Gerichtsmediziners begonnen. Michael Tsokos war als Privatgutachter im Fall Pilnacek tätig geworden, seine medizinische Stellungnahme hatte diverse Fragen aufgeworfen. Auch ihm wurden klassifizierte Akten in einer geheimen Sitzung vorgelegt.
Michael Tsokos war im September 2024 von einem Rechtsanwalt aus dem Umfeld des Ex-Politikers Peter Pilz kontaktiert. „Er hat mir geschrieben, dass er die Lebensgefährtin von Christian Pilnacek vertritt“, so Tsokos vor dem U-Ausschuss: „Sonst hätte ich den Auftrag eigentlich nicht angenommen, meine Zeit ist leider sehr begrenzt. Aber mein Eindruck war, dass es sich hier um Angehörige handelt, die Klarheit wollen.“ Wer schließlich sein Honorar bezahlt habe, könne er nicht mehr sagen, antwortet Tsokos auf die Frage von ÖVP-Abgeordnetem Thomas Elian. Er sei sich aber sicher, dass es der Anwalt gewesen sei: „Mein Steuerberater schaut da sehr genau hin. Wäre es jemand anders gewesen, wäre das auffällig.“
Ungefragt im Pilz-Buch zitiert
Dass er dann im Buch von Peter Pilz zitiert worden sei, sei ohne seine Zustimmung geschehen: „Das wurde mir auch nicht kommuniziert, dass das der Sinn wäre, weil dann hätte ich um die Seiten gebeten und gegengelesen. Das Buch kam dann irgendwann per Post, ich habe es aber nicht gelesen, meine Frau hat es gelesen.“ Auch der „mediale und politische“ Kontext sei ihm erst im Nachgang klar geworden.
Tsokos war in Deutschland Professor für Rechtsmedizin an der Berliner Charité, leitete das dortige Institut und blickt auf 30 Jahre forensische Erfahrung zurück. Zudem schrieb er mehrere Bücher, tritt mit Bühnenshows zur Gerichtsmedizin auf, betreibt einen Podcast und ist sehr aktiv auf Social Media. Die Anfrage zur Causa Pilnacek sei per se „nichts Ungewöhnliches gewesen“, es habe ihn auch interessiert, „wie die Kollegen in Österreich arbeiten“.
„Bin mit der Diagnose Ertrinken nicht ganz glücklich“
Man habe ihm dann die Akten zukommen lassen, allerdings schickte Tsokos voraus, dass er ohne die Obduktionsbilder und weitere Informationen rund um Auffindung und Bergung der Leiche natürlich viele Fragen hätte offenlassen müssen. Beziehungsweise hätten sich viele Fragen auch erst ergeben, wobei man dazu sagen müssen, dass das Obduktionsgutachten „solide und gut gemacht“ sei: „Ich bin allerdings mit der Diagnose ertrinken nicht so ganz glücklich.“
Wieso, will Fraktionsvorsitzende Nina Tomaselli (Grüne) wissen? „Es fehlen wesentliche Befunde, die ich erwarten würde“, so der Rechtsmediziner und nennt konkret die fehlende Schaumpilz-Bildung, die bei Ertrunkenen an den Atemwegen auch innerhalb des Körpers zu sehen sei. Dafür sei die Diatomeen-Analyse gemacht worden, bei der die Rückstände von Kieselalgen im Körper erhoben werden, um Ertrinken festzustellen: „Das wird bei uns nicht mehr gemacht in Deutschland. Denn diese Algenrückstände können Sie sogar bei normalem Trinkwasser finden. Aber ich habe mich da eingelesen, in Österreich scheint das eine historisch gewachsene Methodik zu sein.“
Defizite in der Tatortarbeit
Die Befunde in der Lunge seien ebenfalls nicht aussagekräftig gewesen, denn Pilnacek sei Raucher gewesen. SPÖ-Abgeordnete Katrin Auer wollte wissen, was Tsokos anders gemacht hätte, wenn er am Auffindungsort in Rossatz gewesen wäre: „Wasserleichen werden im Regelfall sehr schnell geborgen, weil man schauen muss, ob der noch lebt. In Berlin würde ich hinfahren, fragen, wer als Erstes vor Ort ist, dokumentieren und so viele Daten wie möglich sammeln. Auch hätte ich versucht, die Todeszeit viel mehr einzugrenzen, damit man das nachher mit Zeugenaussagen abgleichen kann.
Zudem wäre in Deutschland bei einem dermaßen öffentlichkeitswirksamen Fall wohl sofort eine Obduktion durchgeführt worden, innerhalb von einigen Stunden – „auch um Spekulationen vorzubeugen“. Die Spurensicherung sei unglaublich wichtig: „Was man vor Ort versäumt, das kriegt man nicht mehr hin.“
Dass der Alkoholkonsum eine Rolle bei einem etwaigen Sturzgeschehen gespielt haben könnte, schloss der Rechtsmediziner aus: „Bei einem trinkgewohnten Menschen, also jemandem, der zwei- bis dreimal pro Woche über viele Jahre Alkohol konsumiert, sind 1,4 Promille nicht viel.“ Auch sei für ihn fraglich, ob Pilnacek tatsächlich stundenlang im kalten Wasser gelegen sei: „Dann wäre er erfroren und das hätte man festgestellt“, so der Professor: „Rechtsmedizinisch ist es nicht möglich, sich drei Stunden im Wasser unter 10 Grad aufzuhalten. Da ist man tot.“
„Habe nie gesagt, es war ein Tötungsdelikt“
Ist Pilnacek also ertrunken, ja oder nein? „Möglicherweise.“ Die Frage sei aber vielmehr, wie er ins Wasser gekommen sei. Allerdings, betont Tsokos, habe er nie geschrieben, dass es sich um ein Tötungsdelikt gehandelt habe: „Das wurde falsch berichtet. Wenn Sie mein Gutachten gelesen haben, wissen Sie, dass ich das so nicht geschrieben habe.“
Nach der zweiten Fragerunde wurde die Sitzung wieder in den geheimen Lesesaal verlegt, da Tsokos ebenfalls auf Antrag der FPÖ die klassifizierten Akten vorgelegt wurden. Ob seine Einschätzungen dazu dann öffentlich werden, darüber müssen sich erst die Parlamentsjuristen unterhalten.