EU: Grünes Licht für umstrittene „Return Hubs“
Mit klarer Mehrheit hat das EU-Parlament am Mittwoch für ein umstrittenes „EU-Abschiebegesetz“ gestimmt: Damit sind schnellere und effizientere Rückführungen von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten, möglich. Auch Rückführzentren in Drittstaaten können nun errichtet werden.
Diese „Return Hubs“ sollen möglich sein, wenn es einen Rückführbescheid gibt. Abkommen können mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achtet. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will die Return Hubs gemeinsam mit einer sogenannten „Gruppe der Umsetzer“ rasch starten.
Der Innenminister betonte am Rande des jüngsten EU-Innenministertreffens, „dass wir hier bis Jahresende konkrete Gesprächspartner oder ein konkretes Projekt haben wollen, sodass wir nächstes Jahr in die Umsetzung gehen können“. Konkrete Länder, in denen diese Rückführzentren eingerichtet werden könnten, wollte Karner nicht nennen. Im Gespräch sind etwa Uganda oder Kasachstan.
Künftig strenge Regeln
Auch Einreiseverbote nach Abschiebungen und Haft für Rückzuführende, die eine Sicherheitsbedrohung darstellen, sollen kommen. Die Mitgliedstaaten sollen künftig frühzeitig prüfen müssen, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Sobald diese Personen identifiziert sind, gelten für sie strenge Regeln. Rückzuführende sollen in Zukunft auch enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen wie die Streichung von Leistungen. Zugleich sollen Anreize zur Zusammenarbeit, einschließlich der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr, verstärkt werden.
Die Rückführungsrichtlinie der EU regelt bisher die Rückführung von Menschen aus Drittstaaten, die sich illegal in der EU aufhalten. Die derzeitige Richtlinie wurde 2008 verabschiedet. Ihre Überarbeitung ist eines der Kernprojekte der Kommission von Ursula von der Leyen und ergänzt den EU-Asyl- und Migrationspakt, der seit 12. Juni in Kraft ist. Nach dem Parlament muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer das Gesetz formell absegnen, bevor es in Kraft treten kann.
ÖVP und FPÖ begrüßen Verordnung
Der Asylpakt bilde den Rahmen dafür, „dass wir jetzt mit illegaler Migration angemessen umgehen können in Europa“, sagte ÖVP-EU-Abgeordneter Lukas Mandl. Er zeigte sich erfreut, dass „die Rückführungsverordnung endlich über die Ziellinie kommt diese Woche“. Er verwies auch auf seinen Bericht „zum Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung irregulärer Migrationsbewegungen“, der am Dienstag abgestimmt wurde. Europa sei die „stärkste Softpower der Welt“.
Für die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger ist die Rückführungsverordnung ein erster Schritt in die richtige Richtung, das Grundproblem der offenen Grenzen, der Pull-Faktoren und der europäischen Umverteilungslogik bleibe jedoch bestehen. „Millionen Menschen sind seit 2015 in die Europäische Union gekommen, unzählige negative Asylbescheide wurden nicht vollzogen, und wer einmal europäischen Boden betreten hat, konnte sich viel zu oft darauf verlassen, dauerhaft bleiben zu können. Das war nichts anderes als die faktische Kapitulation des Rechtsstaats“, erklärte Steger.
Gentechnik auch auf der Agenda
Das EU-Parlament segnete am Mittwoch zudem die umstrittenen neuen EU-Regelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung ab. Da die EU-Länder bereits zugestimmt hatten, kann die Regelung damit in Kraft treten. Sie sieht vor, dass einige neue genomische Verfahren nicht mehr unter die strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen sollen. Gentechnik-Skeptiker lehnen die Lockerungen ab, im Agrarsektor fanden sie hingegen Zustimmung.