Kosmetika mit gefährlichen Chemikalien dürfen künftig länger auf dem Markt bleiben. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Rat der 27 EU-Länder in der Nacht auf Mittwoch geeinigt. Die EU gibt den Herstellern damit mehr Zeit, sich an neue Verbote anzupassen.
Konkret geht es um Stoffe, die in größeren Mengen krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Die EU führt eine Liste dieser Chemikalien. Wenn der Liste ein Stoff hinzugefügt wird, darf dieser in der Folge nicht mehr in Kosmetika verwendet werden.
Fristen werden verlängert
Hersteller können eine Ausnahme beantragen, wenn keine Alternativen verfügbar sind und sie nachweisen können, dass die verwendete Menge in ihren Produkten nicht schädlich wirkt. Zwischen einer Listung der Chemikalie und der Entscheidung über den Ausnahmeantrag dürfen aktuell höchstens eineinhalb Jahre vergehen, bei einer Ablehnung muss das Produkt danach vom Markt. Diese Frist wird nun verlängert.
Wenn ein Produkt im Test für Kosmetika für schädlich befunden wurde, darf der Hersteller es für drei zusätzliche Monate neu auf den Markt bringen und neun Monate lang bereits hergestellte Waren weiterverkaufen. Gilt ein Produkt als sicher und bleibt nur aufgrund erhältlicher Alternativen verboten, verlängern sich die Fristen um zwei beziehungsweise drei Jahre.
Konsumentenschützer kritisieren „vermeidbare Risiken“
Verbraucherschutzorganisationen üben Kritik daran, dass die Änderungen zu „vermeidbaren Gesundheitsrisiken“ führen könnten. Ihrem Einsatz ist aber zu verdanken, dass umfassendere Lockerungen verhindert worden sind. Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass Stoffe, die nur beim Einatmen oder Verschlucken schädlich wirken, gar nicht erst verboten werden sollen. Dies lehnten sowohl eine Mehrheit im Europaparlament als auch im Rat der EU-Länder ab. Die Einigung muss übrigens noch offiziell verabschiedet werden.