Politik

EU: Verschärfte und neue Straftatbestände

EU: Verschärfte und neue Straftatbestände

Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf schärfere strafrechtliche Regeln bei Kindesmissbrauch geeinigt. Die Überarbeitung soll den technologischen Entwicklungen und deren Nutzung für den Missbrauch oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern Rechnung tragen. So wird beispielsweise Grooming als neue Straftat aufgenommen. Damit wird die Anbahnung von Übergriffen über Onlinedienste bezeichnet.

EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, die Richtlinie liefere „einen Schutz, der mit der Welt Schritt hält“. „Mit den heute beschlossenen Regeln gehen wir gegen KI-erstellte Missbrauchsbilder, Deepfakes und sexuelle Erpressung vor. Wir helfen Betroffenen dabei, Unterstützung zu bekommen und ihr Recht einzufordern.“ Denn auch die Unterstützung für Opfer von Kindesmissbrauch soll gestärkt werden. „Die überarbeiteten Regeln werden mehr Straftatbestände erfassen, höhere Strafen vorsehen und eine wirksamere Strafverfolgung sicherstellen, unter anderem durch die Verlängerung von Verjährungsfristen“, erklärte der Rat der EU-Länder am Montag.

Mit den neuen Regeln sollen künftig KI-generierte Missbrauchsbilder, Deepfakes und sexuelle Erpressung von Kindern härter bekämpft werden. Auch sogenannte Grooming-Fälle, also das gezielte Anbahnen von sexuellen Übergriffen im Internet, werden erstmals als eigene Straftat erfasst. Außerdem wird es strafbar, für Livestreams mit Kindesmissbrauch zu bezahlen oder KI-Systeme gezielt so zu entwickeln, dass sie entsprechendes Material erzeugen können.

Täter sollen künftig länger verfolgt werden
Die EU geht noch weiter: Auch Besitz und Weitergabe von Anleitungen für sexuellen Kindesmissbrauch werden verboten, ebenso die sexuelle Erpressung von Minderjährigen, etwa mit der Drohung, kompromittierende Inhalte zu veröffentlichen. Täter sollen künftig deutlich länger verfolgt werden können – teils bis zu 32 Jahre nach Volljährigkeit der Opfer – und auch die Strafrahmen werden verschärft. Die Kommission hatte die Reform bereits 2024 vorgeschlagen, endgültig in Kraft treten kann sie aber erst, wenn Parlament und Mitgliedsstaaten zustimmen.

Vielleicht verpasst