Familienbeihilfe & Co.: Länder stopfen Finanzloch
Bund und Länder haben sich am Mittwoch geeinigt, wo die fehlenden Einnahmen im Familienlastenausgleichfonds (FLAF) herkommen sollen. Dadurch, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden, muss der FLAF aus anderen Töpfen mitfinanziert werden – auch aus denen der Länder und Gemeinden.
Die Dienstgeberbeiträge zum FLAF werden ab 2028 um einen Prozentpunkt gesenkt. Am Mittwoch einigten sich der Bund und die Länder darauf, dass ein Drittel der entstehenden Lücke im FLAF – also 200 Millionen Euro – aus den Bundesländern kommt. Was für die Länder im Gegenzug drin ist, ist noch nicht bekannt.
„Länder und Gemeinden werden sich beteiligen an der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds“ , berichtete Finanzminister Markus Marterbauer gegenüber ORF und APA nach Ende der Gespräche mit den Ländern. Die schriftliche Ausarbeitung der Details über „einige zusätzliche Vereinbarungen“ erfolge nun über die Büros und werde erst später kommuniziert.
Die Lücke der fehlenden 600 Millionen Euro im FLAF sei gefüllt, ein Drittel werde von den Ländern übernommen, erklärte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger Miedl (ÖVP). Nun sei der Weg frei für die Lohnnebenkostensenkung.
Bis 2028 befristet
Zufrieden zeigte sich auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz Anton Mattle (ÖVP). Zu den Details wollte aber auch er sich nicht äußern. Wichtig sei aber, dass die Mitfinanzierung nur für das Jahr 2028 befristet sei und in den Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich ab 2029 gesamthaft behandelt werde, wurde betont. Teil des Pakets sollen auch Mittel aus dem EU-Resilienz- und Aufbaufonds sein, welche die Bundesländern seit längerem vom Bund fordern.
Widerstand aus den Ländern
Die Regierung wollte, dass sich die Bundesländer an der Finanzierung der Senkung der Lohnnebenkosten beteiligen. Das Finanzministerium argumentiert dies damit, dass die Länder auch von den höheren Steuereinnahmen profitieren. Von den Ländern gab es Widerstand. Sie hatten zunächst gefordert, dass die vom Bund verursachten Steuerausfälle ersetzt werden, weil die Senkung der Lohnnebenkosten eine Bundesangelegenheit sei.