Die FPÖ hat behauptet, Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben. Meinl-Reisinger ging gegen diese Rufschädigung gerichtlich vor. Jetzt gewann sie das Verfahren.
Gemäß einer einstweiligen Verfügung muss der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker den Vorwurf nun öffentlich in einer Pressekonferenz und per Aussendung widerrufen. Zudem darf die FPÖ die unwahren Behauptungen auch nicht mehr verbreiten und muss die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Falschbehauptungen wiederholt
Die Behauptung war von den Freiheitlichen auf verschiedenen Kanälen verbreitet worden. In einer Pressekonferenz am 24. Februar, dem Jahrestag der russischen Invasion in der Ukraine, führte Hafenecker die falschen Vorwürfe erneut aus. Meinl-Reisinger entschied sich laut Außenministerium daraufhin, rechtlich dagegen vorzugehen und erhob Klage wegen Rufschädigung.
Noch nicht rechtskräftig
Die Verhandlung im zivilrechtlichen Verfahren gegen Hafenecker fand bereits am 21. Mai am Landesgericht St. Pölten statt, am Dienstag erging nun das schriftliche Urteil. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Medienrechtlich hatte Meinl-Reisinger in erster Instanz bereits gegen die FPÖ gewonnen.