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Gerichtsmediziner: „Verletzungen wie von Sturz“

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Der als Privatgutachter engagierte Gerichtsmediziner Stefano Longato hat am Mittwoch seine Einschätzung zum Ableben des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek im Untersuchungsausschuss noch einmal bekräftigt. Die bei der Obduktion festgestellten, oberflächlichen Verletzungen würden zu einem Sturzgeschehen passen, was für ihn auf einen Unfall hindeuten würde. Hinweise auf Fremdverschulden habe er nicht gefunden. 

Longato war im Sommer 2024 von Peter Pilz kontaktiert worden, dessen Anwalt Volkert Sackmann habe ihm dann die Unterlagen zukommen lassen, auf deren Basis der Rechtsmediziner aus Innsbruck sein Gutachten erstellte. Zusätzlich habe er Videos von der „vermeintlichen Einstiegsstelle“ erhalten. 

Longato betonte, hätte er Hinweise auf ein Fremdverschulden festgestellt, sei er in jedem Fall verpflichtet gewesen, die Ermittlungsbehörden zu informieren. Das Gutachten des obduzierenden Arztes Christian Matzenauer sei jedenfalls „ausgezeichnet“ und als Grundlage ausreichend gewesen, betonte er auf die Frage von Fraktionschefin Nina Tomaselli (Grüne).

Unfallgeschehen „eher plausibel“
Inhaltlich blieb Longato bei seinem Schluss: Aufgrund der ihm zur Verfügung gestandenen Unterlagen, auf denen sein Gutachten basiert, gebe es in der Causa Pilnacek keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung durch fremde Hand oder auf ein Tötungsdelikt. Die Befunde erlaubten allerdings keine gesicherte Unterscheidung zwischen einem Unfall und einem Suizid. Dennoch existierten Faktoren, die einen Unfall eher plausibel erscheinen ließen, so Longato. Daher könne ein Unfallgeschehen als wahrscheinlichere Erklärung des Todes angesehen werden.

Pilz habe er davor nicht persönlich gekannt, aber er habe natürlich gewusst, wer er sei, antwortet der Mediziner auf die Frage von ÖVP-Abgeordneten Thomas Elian. Dass Privatpersonen ein Privatgutachten engagieren, sei nichts Ungewöhnliches: „Ich halte es hier so, dass ein Rechtsbeistand dabei ist, oft geht die Kommunikation dann mit der Privatperson weiter. Aber der Anwalt ist involviert.“ Wie Pilz sein Gutachten anschließend interpretiert habe, könne er nicht einschätzen: „Andere Kollegen haben ja auch andere Beiträge geliefert, aber dazu kann ich nichts sagen. Falsch ist nichts kommuniziert worden, mein Beitrag war ja der des Unfalls.“

„Je mehr Daten erhoben werden, desto besser“
Silvia Kumpan-Takacs von der SPÖ fragte dann detailliert nach der Tätigkeit des Gerichtsmediziners, der auch in der Schweiz gearbeitet hatte. Im Unterschied zu Österreich sei er in St. Gallen nämlich häufig bei der Bergung von Wasserleichen dabei und mit deren Untersuchung befasst gewesen, so Longato. „Natürlich“ seien dann auch immer Körper- und Wassertemperatur gemessen worden: „In der Schweiz ist man mehr an Tatorten als in Österreich, daher bekomme ich da mehr Daten und kann maximal auf mich selbst beleidigt sein, wenn ich sie nicht erhebe.“ Generell könne man nie genug Daten an einem Fund- oder Tatort erheben: „Je mehr, desto besser.“

Natürlich würden Beamten, die das regelmäßig machen würden und besser geschult seien, hier genauer vorgehen als jene, die nur selten mit diesen Dingen konfrontiert seien: „Je besser ausgebildet ein Beamter ist, umso mehr Informationen werden gesammelt.“ Besonders das Temperaturmessen sei wesentlich. 

FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut will dann wissen, ob Longato tatsächlich die Streichung aus der Liste der gerichtlich beeideten Gutachter angedroht worden sei wegen seiner Tätigkeit im Fall Pilnacek. Dies habe er nur von Peter Pilz gehört, so der Mediziner: „Ich harre der Dinge, die noch kommen. Derzeit bin ich noch auf der Liste.“ Auch dass die StA Krems sein Gutachten sichergestellt habe, nachdem sie es per Mail angefordert hatte, habe ihn „überrascht“. 

NEOS boykottierten Befragung
Die NEOS hatten dem Rechtsmediziner keine Fragen gestellt, sie stießen sich im Vorfeld eben daran, dass Longato von Privatpersonen und nicht von einer Behörde engagiert – und auch bezahlt („1000 Euro Honorar“) – worden war. 

Longato selbst beteuerte in seinem Eingangsstatement, dass es aus fachlicher Sicht keinen Unterschied zwischen privaten Gutachten und behördlich beauftragten geben dürfe. Auch hier würden dieselben naturwissenschaftlichen Prinzipien sowie die Verpflichtung zur Objektivität gelten. Seine Aufgabe sei es auch nicht gewesen, gerichtliche Entscheidungen vorwegzunehmen, zu unterminieren oder bestehende Gutachten zu ersetzen, verteidigte sich der Wissenschaftler.

Obduktionsfotos vorgelegt
Nach der zweiten Fragerunde beantragte die FPÖ schließlich den Vorhalt der Obduktionsfotos, diese sind allerdings Stufe drei der Geheimhaltung, weshalb die Sitzung anschließend unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einen abhörsicheren Saal verlegt wurde.