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Krach im U-Ausschuss: Geheimhaltung verletzt?

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Am Donnerstagnachmittag wurde im Untersuchungsausschuss rund um das Ableben des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek der Gerichtsmediziner befragt, der die Obduktion auf Anordnung der Kremser Staatsanwaltschaft durchgeführt hatte. Dabei kam es zu einer Unterbrechung mit Ausschluss der Öffentlichkeit. Stein des Anstoßes war eine Presseaussendung der ÖVP ...

Der Gerichtsmediziner Christian Matzenauer hatte sechs Tage nach dem Auffinden des Leichnams die Obduktion durchgeführt, sein Gutachten diente als Basis für die weiteren Stellungnahmen bzw. Gutachten anderer Rechtsmediziner in der Causa. 

„Keine besonders spannende Wasserleiche“
Matzenauer führte aus, dass prinzipiell an dem Fall aus medizinischer Sicht nichts Außergewöhnliches gewesen sei: „Es war keine besonders spannende Wasserleiche.“ Neben ihm gebe es nur einen weiteren Gerichtsmediziner, der für Niederösterreich Obduktionen durchführe, dass man aber an den Fundort der Leichen gerufen werde, sei selten, antwortet er auf die Frage von NEOS-Fraktionsführerin Sophie Wotschke, vielleicht fünf Mal im Jahr. 

Dass die Obduktion, bei der auch Polizeibeamte des LKA NÖ anwesend waren, sechs Tage danach durchgeführt worden sei, hätte im vorliegenden Fall keine Rolle gespielt, die Leiche sei „wunderbar gekühlt“ gewesen. Die oberflächlichen Verletzungen am Leichnam seien nicht todesursächlich gewesen, auch geeignet nicht um das Bewusstsein zu trüben. Die Verletzungen seien seiner Auffassung nach in erster Linie auf ein Sturzgeschehen zurückzuführen, dies decke sich auch mit den Fotos, die ihm von der Umgebung vorgelegt, worden seien: „Dort ist es steil und felsig.“

Auf die Frage von Thomas Elian (ÖVP) konkretisierte Matzenauer einmal mehr, dass es keinerlei Hinweise auf eine andere Todesursache als Ertrinken gebe. Auch keine Hinweise auf Fremdverschulden. Zu etwaigen politischen Einflussnahmen hätte er keine Wahrnehmung, so der Mediziner. 

Etwa 100 Obduktionen pro Jahr
Auch Matzenauer bestätigte den Mangel an Gerichtsmedizinern, wobei er einräumte, dass es regionale Unterschiede gebe. Er selbst führe um 100 Obduktionen pro Jahr durch. Dass weder Wasser- noch Körpertemperatur dokumentiert worden seien, sei eigentlich „die übliche Vorgehensweise“, auch bekomme er nicht bei jeder Leiche ein Formular mit erhobenen Daten übermittelt. Prinzipiell mache er keine Angaben zum Todeszeitpunkt, dieser sei nur bei Tötungsdelikten relevant, antwortet Matzenauer auf die Frage von Antonio Della Rossa (SPÖ).  

FPÖ-Abgeordneter Thomas Spalt wollte zudem wissen, ob sich Matzenauer irgendwie erklären könne, dass Obduktionsfotos mutmaßlich weitergeben werden konnten. Der Gerichtsmediziner verneinte dies, er habe niemandem etwas gegeben. Ein Journalist habe einmal angefragt, das habe er abgelehnt. Auch die Frage nach einem Interview. 

Geheimhaltungspflicht durch Presseaussendung verletzt?
Für eine Unterbrechung sorgte eine Presseaussendung von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger. Diese wurde während der laufenden Sitzung verschickt, die FPÖ beantragte daraufhin den kurzzeitigen Ausschluss der Öffentlichkeit. Es steht der Vorwurf im Raum, Hanger habe die Geheimhaltung verletzt. Dabei ging es um die Vorlage der Stufe-drei-Akten für die beiden anderen Gerichtsmediziner, die unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte. FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker beantragte daraufhin beim Vorsitzenden Walter Rosenkranz die Prüfung dieses Vorwurfs. Die Presseaussendung wurde dafür in das Protokoll aufgenommen.

Grundsätzlich dürfen klassifizierte Akten und deren Inhalt nur in geheimen Sitzungen behandelt werden. Ein Verstoß gegen das sogenannte Informationsordnungsgesetz wird je nach Geheimhaltungsstufe geahndet, für Stufe drei drohen mehrjährige Freiheitsstrafen. 

Der Untersuchungsausschuss pausiert nun bis September, dann stehen noch sechs weitere Befragungstage an. Dem Vernehmen nach sollen mehrere (ehemalige) Politiker geladen werden.