Der Rechtsstreit zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadt Wien geht munter weiter – und diesmal sogar vor den Höchstrichter. Nachdem das Wiener Handelsgericht die vom Land gestützte Klage eines Patienten abgeschmettert hatte, zieht das Land laut jetzt vor den Verfassungsgerichtshof.
Der Streit zwischen dem Land Niederösterreich und der Stadt Wien um die Gastpatienten geht – wieder einmal – in die nächste Runde – und diesmal gleich vor die Höchstrichter. Nachdem das Wiener Handelsgericht die vom Land Niederösterreich gestützte Klage eines Patienten aus dem Bezirk Mistelbach abgewiesen hat, soll nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Wiener Krankenanstaltengesetz prüfen. „Der Plan war immer, dass das Gesetz an sich durch den VfGH geprüft wird, dafür musste man die erstinstanzliche Entscheidung des Richters abwarten. Dass diese so schnell kam überraschte, kommt dem Land aber gelegen, weil das Ziel stets eine Entscheidung des VfGH war“, verrät ein Insider aus dem Regierungsviertel in St. Pölten.
Zurückreihungen rechtskonform?
Dahinter steht jedenfalls aber ein Konflikt, der seit Monaten zwischen Wien und Niederösterreich schwelt: Dürfen Wiener Spitäler planbare Eingriffe für Patienten aus anderen Bundesländern zurückreihen, um zuerst die eigene Bevölkerung zu versorgen?
Das Land NÖ sieht darin eine Benachteiligung. Wien beruft sich auf sein Krankenanstaltengesetz. Der konkrete Fall: Ein Niederösterreicher habe im Orthopädischen Spital Speising rund 15 Monate auf einen OP-Termin gewartet, ehe dieser zurückgereiht worden sei – mit Verweis auf seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Operiert wurde der Mann schließlich im Universitätsklinikum Tulln. Mehr als 15.000 Euro Schadenersatz forderte er von der Wiener Seite. Der Richter folgte dieser Argumentation bekanntlich nicht. Ein Spital müsse ein geltendes Gesetz nicht von sich aus „auf eine etwaige Verfassungswidrigkeit abklopfen und zur Seite zu schieben“ – das obliege allein dem VfGH. Die Klage sei „aus meiner Sicht nicht schlüssig“.
Politische Lösung bleibt das Ziel
Genau dort setzt das Land nun an. Man unterstützt die bereits angemeldete Berufung, hieß es aus dem Büro von Landesrat Anton Kasser (ÖVP). Eine Überprüfung des Wiener Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof sei laut Kasser „notwendig“. Das übergeordnete Ziel bleibe eine „politische Lösung der Gastpatientenfrage gemeinsam mit dem Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker“ (SPÖ).