Im ganzen Land schwitzen die Menschen bei Temperaturen teils jenseits der 40 Grad. Eine Entwicklung, die keinesfalls überraschend kommt. Nun wird auch die Bundesregierung tätig und bringt im Ministerrat am Mittwoch den Arbeitsprozess für ein Gesetzespaket zu Hitzeschutzmaßnahmen für Gebäude auf den Weg. Fertig wird dies allerdings erst im Herbst sein ...
Bislang waren Mieterinnen und Mieter dem guten Willen der Vermieter ausgeliefert, wenn sie an ihren Wohnungen Hitzeschutzmaßnahmen installieren wollten. Denn die aktuelle Rechtslage lässt nicht einfach so die Installation von Klimaanlagen und Co. an Wohnungen oder Geschäftslokalen zu – obwohl die steigenden Temperaturen besonders in urbanen Gebieten immer mehr zum Problem werden.
Gesetz soll bis zum Herbst vorliegen
Das soll sich nun ändern, geht es nach Wohn- und Justizministerium. „Die Bundesregierung greift daher jetzt ein: Diese Hürden werden abgebaut, sodass sowohl Mieter:innen als auch Wohnungseigentümer:innen die Durchführung von Hitzeschutzmaßnahmen leichter gegenüber ihren Vermieter:innen bzw. Miteigentümer:innen durchsetzen können“, hieß es in einer Aussendung, die der „Krone“ vorliegt.
Bis zum Herbst will das Wohnministerium von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) gemeinsam mit dem Justizministerium von Anna Sporrer (ebenfalls SPÖ) einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten. Nähere Details dazu wurden nicht genannt. SPÖ-Chef Babler betonte allerdings, dass es „selbstverständlich“ sein müsse, dass man, so wie Wohnungen im Winter warm zu sein hätten, im Sommer Kühlung ermögliche: „Die häufigen Hitzetage sind für viele unerträglich und für schutzbedürftige Menschen eine veritable Gesundheitsgefahr.“
Mietervereinigungen und andere Interessenvertretungen hatten diesbezügliche Maßnahmen schon länger gefordert. Denn genehmigt die Gegenseite die Installation bzw. den Anbau von Klimaanlagen, Jalousien oder Markisen zum Hitzeschutz nicht, steht man an. Eine rechtliche Durchsetzung ist zumeist schwierig bis unmöglich, da hier besondere Interessen geltend gemacht werden müssen, etwa bei Umbauten zur Erhaltung der Barrierefreiheit.
Maßnahmen für Bildungseinrichtungen
Weiters seien auch Maßnahmen für den Bereich Bildung vorgesehen, hieß es. NEOS-Bildungsminister Christoph Wiederkehr will dazu „Maßnahmen nach Region, also bedarfsgerecht und altersadäquat“ treffen, um bei besonderer Hitzebelastung zu reagieren. Dazu werde in Abstimmung mit den Schulpartnern die notwendige rechtliche Grundlage erarbeitet, „um für den Sommer 2027“ entsprechend gerüstet zu sein. Konkret sollen ältere Bestandsgebäude entsprechend adaptiert werden, wie durch den Einbau von Beschattungsvorrichtungen, den Austausch von Fenstern oder die Aufbringung von Hitzeschutzfolien.
„Die Hitze ist eine Herausforderung für den Bildungsalltag. Wenn Kinder und Jugendliche in überhitzten Wohnungen kaum schlafen oder lernen können, wirkt sich das auf ihre Gesundheit, Konzentration und Bildungschancen aus“, so Wiederkehr. Daher sei es wichtig, Hürden für wirksame Hitzeschutzmaßnahmen abzubauen, „und den Menschen einfache Lösungen zu ermöglichen“.
Unterstützung für den „Gesetzwerdungsprozess“ kommt auch von ÖVP-Umweltminister Norbert Totschnig: „Mit dem heutigen Beschluss bringen wir gemeinsam wirksame Maßnahmen auf den Weg.“ Auch soll damit die thermisch-energetische Sanierung erleichtert werden, „denn gut gedämmte Gebäude reduzieren im Sommer das Aufheizen der Räume“. Auch sollen die Hürden für den Einbau von Wärmepumpen-Systemen weiter gesenkt werden, von denen einige auch kühlen können.