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Leichtere Abschiebung für ausländische Straftäter

Leichtere Abschiebung für ausländische Straftäter

Ausländische Straftäter ohne Aufenthaltsrecht sollen Österreich künftig schneller verlassen müssen. Mit einer Reform des Strafvollzugsgesetzes will die Bundesregierung die überfüllten Justizanstalten entlasten und Rückführungen deutlich vereinfachen.

Österreichs Justizanstalten stehen seit Jahren unter Druck. Steigende Insassenzahlen bringen das System zunehmend an seine Grenzen. Nun hat die Bundesregierung eine umfassende Reform des Strafvollzugsgesetzes angekündigt, die vor allem eine raschere Außerlandesbringung ausländischer Straftäter ermöglichen soll.

Keine Zustimmung mehr nötig
Künftig sollen Personen ohne Aufenthaltsrecht bereits nach Verbüßung der Mindesthaftzeit abgeschoben werden können – auch gegen ihren Willen. Bisher war dafür paradoxerweise die Zustimmung der Betroffenen erforderlich. Ausgenommen von der neuen Regelung sind schwere Gewalt- und Sexualstraftäter sowie Personen, die wegen terroristischer Delikte verurteilt wurden.

„Der Rechtsstaat muss konsequent handeln können. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Straftäter ohne Aufenthaltsrecht künftig direkt aus der Haft abgeschoben werden können und unsere Polizei bei der Fahndung nach entflohenen Häftlingen rascher und effektiver vorgehen kann“, meint ÖVP-Chef und Kanzler Christian Stocker dazu.

„Druck auf das System nachhaltig senken“
Für die Justizministerin steht freillich die Entlastung der Haftanstalten im Fokus: „Entlasten, entlasten, entlasten: Unsere Justizanstalten brauchen spürbare Maßnahmen – und zwar sofort! Die Belastung für die Beschäftigten vor Ort ist nicht mehr tragbar und gefährdet langfristig die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung. Mit dieser Reform gehen wir einen entscheidenden Schritt, um den Druck auf das System nachhaltig zu senken,“ so Justizministerin Anna Sporrer.

Pro Jahr 300 Häflinge weniger
Nach Angaben des Justizministeriums könnte die Novelle die Zahl der Insassen in österreichischen Haftanstalten jährlich um rund 300 Personen reduzieren. Die Entscheidung über eine Abschiebung soll künftig das Vollzugsgericht treffen.

Auch die NEOS stehen voll hinter dem neuen Gesetz: „Bislang war es ausländischen Häftlingen selbst überlassen, ob sie nach der Hälfte ihrer Haftstrafe in ihr Herkunftsland zurückkehren. Diese Freiwilligkeit beenden wir jetzt“, betont der pinke Klubobmann Yannick Shetty. Der Gesetzesentwurf soll kommende Woche in Begutachtung gehen. Das Inkrafttreten ist für den 1. November vorgesehen.

„Haft in der Heimat“ wird ausgebaut
Neben den Abschiebungen setzt die Regierung auch auf einen weiteren Ausbau des Programms „Haft in der Heimat“. Bereits im vergangenen Jahr wurden laut Regierung 208 Strafgefangene in ihre Herkunftsländer überstellt – so viele wie noch nie zuvor. Bürokratische Hürden sollen nun weiter reduziert werden, um solche Überstellungen künftig häufiger zu ermöglichen.

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