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OGH-Präsident zu Reform: „Das wird so nichts mehr“

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Auch OGH-Präsident Georg Kodek übt verheerende Kritik an den Plänen zur geplanten Justiz-Weisungsspitze. Der Top-Jurist empfiehlt der Bundesregierung bei der Bundesstaatsanwaltschaft: „Zurück an den Start.“ Aber erst in einigen Jahren. 

Zuletzt gab es innerhalb der Regierung Krach um 500 Häftlinge, die nach den Plänen von Justizministerin Anna Sporrer freigelassen werden sollten, um die Justizanstalten zu entlasten. Bundeskanzler Christian Stocker und Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger pfiffen die Ministerin unsanft zurück.

Nach dem Koalitionsstreit war Einigkeit gefragt – weshalb man sich am Wochenende auf den 80-seitigen Begutachtungsentwurf zur neuen Bundesstaatsanwaltschaft verständigte.

Dringendere Probleme bleiben liegen
Die Eckpunkte zur neuen Weisungsspitze wurden am Montag unter dem Mascherl der Entpolitisierung präsentiert. „Ein Etikettenschwindel“, wird Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), im Gespräch mit der „Krone“ deutlich. „Was uns hier präsentiert wurde, ist eine Themenverfehlung“, sagt er. „Wo wir dringend Leute brauchen, ist in der ersten Instanz. Es fehlen über 200 Richter. Stattdessen soll in Zeiten der Budgetnot eine zusätzliche Spitzenbehörde mit 40 Mitarbeitern geschaffen werden, an deren Spitze drei politisch besetzte Bundesstaatsanwälte stehen“, ist er über die Pläne von SPÖ, ÖVP und Neos empört.

Kodek ortet eine Ersatzhandlung, weil bei vielen großen Problemen in der Justiz nichts weitergeht: „Offenbar will die Regierung Handlungsfähigkeit demonstrieren. Aber bevor man so etwas hat, bleibt man lieber beim gegenwärtigen Zustand“ – aktuell übe die Justizministerin das Weisungsrecht aus.

Projekt braucht eine „Abkühlphase“
Der OGH-Präsident empfiehlt allen Beteiligten eine Abkühlphase: „Ich bin der Meinung, man sollte das Projekt Bundesstaatsanwaltschaft ein bis zwei Jahre liegen lassen und sich dem Thema dann ganz neu widmen.“ Denn auch, dass die Generalprokuratur in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft aufgehen soll, sei nicht durchdacht: „Die unabhängige Beraterin des OGH kann nicht gleichzeitig Spitze der Anklagebehörde sein.“

Das Fazit des mächtigen Juristen: „Das wird so jetzt nichts mehr.“