Die Altlasten der Vorgänger-Regierung haben das Gericht beschäftigt – der Steuerzahler bekommt die Rechnung präsentiert. Konkret geht es um eine Postenbesetzung im Arbeitsministerium von Martin Kocher.
Keine Woche ohne Postenschacher-Alarm – und zum Glück läutet der nicht so laut wie die Mittagssirenen am Samstag, wir alle hätten längst einen Tinnitus. Im aktuellen Fall geht es um eine Postenbesetzung einer Bundesregierung, die es nicht mehr gibt, aber dennoch das Gericht beschäftigt hat.
Die meisten erinnern sich wohl noch an Martin Kocher, einstiger Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (ÖVP), der dann selbst auf wundersame Weise in einer Blitzaktion zum Nationalbank-Gouverneur befördert wurde.
Posten wegen Parteinähe nicht bekommen?
Unter seiner Führung kam es zur folgenden Situation: Eine langjährige Mitarbeiterin, die eine Leitungsfunktion bereits interimistisch ausgeübt hatte und als SPÖ-nah galt, bekam einen Posten nicht, stattdessen wurde eine Bewerberin mit ÖVP-Nähe bestellt. Auch nach Ansicht der Bundesgleichbehandlungskommission konnte das Ministerium die Entscheidung nicht ausreichend sachlich begründen. Die unterlegene Bewerberin sei beim beruflichen Aufstieg wegen ihres Alters und ihrer Weltanschauung diskriminiert worden. Die Ausschreibung war im Dezember 2023, die Bestellung im Juli 2024. Damals hieß es: Die Betroffene könne Schadenersatz geltend machen.
Was nun auch passiert ist. Die Unterlegene mit SPÖ-Nähe klagte – und es kam zu einem Vergleich. Die Summe wird im Budget-Loch zwar nicht groß auffallen, ist aber ein Beleg dafür, wie in Österreich Jobs vergeben werden: 10.000 Euro. Beglichen vom Steuerzahler. Eine Zahl, die das heutige Arbeitsministerium, das den Fall „geerbt“ hat, nicht bestätigen will, den Vergleich aber schon.
Und was sagt Kocher dazu? Von seinem Sprecher heißt es: „Martin Kocher hat während seiner Zeit als Minister eine Vielzahl an Personalentscheidungen getroffen. Die Vorschläge dafür kamen aus unabhängigen Kommissionen und erfolgten auf Basis strukturierter Verfahren und fachlicher Kriterien. Die jeweilige Weltanschauung spielte bei den Besetzungsentscheidungen keine Rolle.“
Der Vergleich zeichnet ein anderes Bild.