Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar hat per Regierungsverordnung den Zuzug von Gastarbeitern aus Nicht-EU-Ländern eingeschränkt.
In Ungarn sind Schätzungen zufolge rund 90.000 Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern beschäftigt, das sind rund zwei Prozent der in Ungarn beschäftigten Menschen. Sie sind vor allem in der Akkumulator- und Kfz-Industrie, am Bau, als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft und bei Lieferdiensten tätig. Die meisten von ihnen kommen aus den Philippinen, der Ukraine, China, Vietnam und Indien.
Stopp bezieht sich auf Orbans vereinfachte Regelung
Neue Aufenthaltsgenehmigungen unter der Gastarbeiter-Regelung der Vorgängerregierung von Viktor Orbán werden mit sofortiger Wirkung nicht mehr erteilt. Unklar ist, ob bestehende Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben und verlängert werden können. Sie bedeutet kein vollständiges Ende für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Nicht-EU-Bürger.
Arbeitskräftemangel bleibt
Die Einschränkung des Zuzugs von Gastarbeitern war ein Versprechen in Magyars Wahlkampf. Er begründete das damit, dass mehr Ungarn in Jobs kommen und die Unternehmen davon abgehalten werden sollten, die Löhne durch die Beschäftigung von Ausländern zu drücken. Industrie- und Arbeitgeberverbände weisen wiederum darauf hin, dass in Ungarn in vielen Branchen Arbeitskräftemangel herrsche.
Die Verordnung bestimmt, dass bestehende Aufenthaltsgenehmigungen bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben. Sie lässt offen, ob ablaufende Genehmigungen verlängert werden können. Sie bedeutet kein vollständiges Ende für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Nicht-EU-Bürger.