Die Regierung hält an ihrer umstrittenen Zwei-Euro-Paketsteuer ab 1. Oktober fest. Die neue Abgabe ist im am Mittwoch veröffentlichten Budgetbegleitgesetz enthalten. Die Handelsbranche bereitet bereits erste Klagen vor.
Sollte die Paketsteuer eingeführt werden, will der Versandhändler Otto gegen den Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Im Instanzenzug kann die Causa theoretisch bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen. Man erwarte einen zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, sagte Otto-Austria-Chef Harald Gutschi am Dienstag bei einem Pressegespräch. Gutschi will im Falle eines juristischen Erfolgs und einer Steuer-Rückerstattung durch die öffentliche Hand die Paketabgabe wieder an die Kunden zurückzahlen.
Mit diesen Einnahmen rechnet der Finanzminister
WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik bedauerte am Mittwoch, dass die Regierung „offenbar Klagen in Kauf nimmt“. Statt die großen asiatischen Plattformen belaste man die heimischen Händler und Konsumenten, erneuerte Trefelik seine Kritik an dem Vorhaben, welches laut Finanzministerium rund 280 Millionen Euro im Jahr in die Staatskasse spülen soll. Dies soll übrigens die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli 2026 zum Teil gegenfinanzieren.
Die Paketabgabe gilt künftig für große Online-Händler mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr und wird laut Handelsverband insgesamt 16 Online-Händler und -Marktplätze, darunter Amazon, Otto und Temu, direkt treffen. Indirekt von der Abgabe wären auch 4000 österreichische Händler betroffen, die über Online-Marktplätze verkaufen.
„Maßnahmen bezahlen Tausende heimische Händler“
Der Handelsverband kritisiert die Paketsteuer seit Wochen als „Innovations- und Jobkiller“. „Sie wird als Maßnahme gegen Temu, Shein und AliExpress verkauft, bezahlen sollen sie aber österreichische Familien sowie Tausende heimische Händler, während sich Drittstaatenhändler weiterhin entziehen können“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.