Kurz vor dem Nationalfeiertag fordern Österreichs Weinbau-Spitzen einen patriotischen Akt im neuen Weingesetz: Wo „Spritzer“ draufsteht, soll künftig gesetzlich nur noch österreichischer Wein drinnen sein dürfen. Ein Rechtsgutachten ist bereits in Arbeit. Die Verhandlungen sollen zeitnah aufgenommen werden.
Die Bouteille ist in der Bredouille: Weltweit steht die Weinwirtschaft unter Druck. Steigende Kosten, ein verändertes und rückläufiges Konsumverhalten sowie wirtschaftliche Unsicherheit treffen praktisch alle Weinländer, auch Österreich, das sich im internationalen Vergleich allerdings wacker hält.
Die Branche spült jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben in die öffentlichen Kassen. Drei Viertel davon gehen an den Bund und die Sozialversicherungen, 20 Prozent an Länder und Gemeinden. Wein macht 7,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Produktion aus, 20 bis 25 Prozent der edlen Tropfen fließen ins Ausland.
Patriotismus im Glas
Pünktlich vor dem Nationalfeiertag und parallel zu den laufenden Verhandlungen über ein neues Weingesetz rufen Österreichs „Ober-Winzer“ zu mehr Patriotismus auf, und zwar beim heimlichen Nationalgetränk, dem „Gspritzten“. Rund 500 Millionen Spritzer werden laut Schätzung der Weinwirtschaft hierzulande jährlich getrunken. Mancherorts wird aber auch mit Wein aus dem Ausland gemischt. Künftig soll das nicht mehr der Fall sein.
Johannes Schmuckenschlager, Weinbaupräsident Österreichs und Europas, und Wein-Burgenland-Chef Herbert Oschep servieren der Bundesregierung dafür eine Gesetzesnovelle auf dem Silbertablett – und machen ein Fass auf. Die Forderung ist simpel: Wo in Österreich „Spritzer“ draufsteht, soll künftig zwingend rot-weiß-roter Wein im Glas sein.
„Wenn man in einem Weinland wie Österreich einen Spritzer bestellt, erwartet man sich selbstverständlich Wein aus Österreich. Dieser Erwartung müssen wir nachkommen“, sagt Schmuckenschlager. Oschep legt nach: „Wir sind patriotische Weintrinker und stehen zu 100 Prozent hinter der Forderung, dass der Spritzer immer mit österreichischem Wein gemacht wird. EU und Brüssel hin oder her. Das sind wir unseren Winzern schuldig, dafür gebe ich mein komplettes Herzblut. Das muss im neuen Weingesetz verankert werden.“
Gutachten bereits in Auftrag
Das vinophile Duo hat seine Hausaufgaben gemacht und bei Anwalt Johannes Zink bereits ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. „Das wird möglich sein. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dieses Stück österreichisches Kulturgut abzusichern“, erklärt der Jurist der „Krone“. Aperol-Spritzer und ähnliche Mixturen sollen von der Novelle vorerst nicht betroffen sein. Gespräche mit der Bundesregierung sollen folgen.