Im März 2024 wurde das Ermittlungsverfahren zum Tod von Top-Juristen Christian Pilnacek eingestellt. Jetzt steht fest, dass es auch nicht fortgeführt wird. Das gab die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Freitag bekannt.
Die Staatsanwaltschaft begründet den Schritt damit, dass weitere Ermittlungen auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien „keine Änderung der Beweislage“ ergaben. Insbesondere habe man die vielfach medial diskutierten rechtsmedizinischen Stellungnahmen herangezogen und die Smartwatch, die Pilnacek bei seinem Tod trug, ausgewertet.
Ertrinkungstod bestätigt
Basierend darauf haben man ein gerichtsmedizinisches Gutachten eingeholt. Demnach sei der Ertrinkungstod des Top-Beamten unzweifelhaft festgestellt worden. Daran, wie auch an den Verletzungen, gebe es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.
„Das Ergebnis der ursprünglichen Obduktion wurde demnach bestätigt“, erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung. Ohne Änderung der Beweislage gebe es im Sinne der Strafprozessordnung daher auch keinen Grund, das Verfahren fortzuführen.