Die umstrittene Messenger-Überwachung beschäftigt den Verfassungsgerichtshof (VfGH). In einer öffentlichen Verhandlung am Montag prüften die Höchstrichter die von der Bundesregierung beschlossene Regelung, die dem Staatsschutz künftig unter bestimmten Voraussetzungen das Mitlesen verschlüsselter Nachrichten ermöglichen soll.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Drittelbeschwerde von FPÖ und Grünen. Sie halten die Regelung für verfassungswidrig und warnen vor massiven Eingriffen in die Grundrechte. Anwalt Michael Rohregger warnte vor Gericht: „Die geplante Überwachung ist eine bislang unvergleichlich invasive Maßnahme.“ Zwar sei das Ziel, Terrorismus und Extremismus zu bekämpfen, nicht zu beanstanden, die gesetzlichen Voraussetzungen seien jedoch problematisch.
Die Bundesregierung verteidigte die Maßnahme hingegen als notwendiges Instrument für die Sicherheitsbehörden. Die Leiterin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, verwies auf die zunehmende Verlagerung der Kommunikation auf Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal. Um Bedrohungen für die Sicherheit des Landes wirksam bekämpfen zu können, brauche der Verfassungsschutz entsprechende technische Möglichkeiten.
Das Innenministerium argumentiert, Terroristen würden heute nicht mehr per Brief oder SMS kommunizieren, sondern nahezu ausschließlich über verschlüsselte Messenger-Dienste. Bislang habe der Verfassungsschutz keine Möglichkeit, diese Kommunikation mitzulesen. Die Überwachung soll daher nur unter strengen Voraussetzungen möglich sein: zur Vorbeugung besonders schwerer verfassungsgefährdender Straftaten oder Spionage und nur dann, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen wie Observationen nicht mehr ausreichen. Zudem ist die Maßnahme auf maximal 30 Fälle pro Jahr beschränkt.
Im Mittelpunkt der Verhandlung standen neben rechtlichen Fragen auch technische Details. Die Richter interessierten sich unter anderem dafür, wie die Überwachung konkret funktionieren soll, welche Rolle dem Rechtsschutzbeauftragten zukommt und welche Daten dabei erfasst werden können.
„Es braucht Sicherheitslücken, damit Überwachung funktioniert“
Die frühere Justizministerin und grüne Verfassungssprecherin Alma Zadić sowie der grüne Nationalrat Süleyman Zorba sehen sich durch den Verlauf der Verhandlung in ihrer Kritik bestätigt. „Eine Entscheidung wird es heute nicht geben, die Verfassungsrichter werden weiter beraten. Die Fragen, die an die Regierung gestellt wurden, zeigen aber, dass es noch viele offene Punkte gibt“, sagten sie nach der Verhandlung. Besonders im Fokus seien technische Fragen zur Funktionsweise der Überwachungssoftware sowie die Rolle des Rechtsschutzbeauftragten gestanden.
Für die Grünen besonders brisant: Laut Angaben der Bundesregierung müssten für die Überwachung Sicherheitslücken genutzt werden. „Die Regierung hat zugestanden, dass Sicherheitslücken auf den Geräten und den Messenger-Apps gebraucht werden, um einen Bundestrojaner zu installieren“, so Zadić. Aus Sicht der Grünen sei die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten zudem unzureichend.
„Journalisten und Oppositionspolitiker abgehört“
Kritik übt die Partei auch an der eingesetzten Software selbst. Diese müsse von privaten Drittanbietern zugekauft werden, denen „wir nicht vertrauen würden“, so Zadić. „In anderen Ländern hat man gesehen, dass solche Programme missbraucht wurden und Journalisten oder Oppositionelle überwacht wurden. Diesen Programmen einfach zu vertrauen, halte ich für problematisch“, erklärte Zadić.
Auch nach der Verhandlung bleiben für die Grünen zentrale Fragen offen. „Welcher Umfang an Daten wird gesammelt und wer bekommt diese Daten tatsächlich?“, fragte Zorba. Die Bundesregierung habe zwar einige Punkte beantwortet, sei aber „viele Antworten schuldig geblieben“.