Der trockene Sommer hat Österreichs Wasserreserven ordentlich unter Druck gesetzt. Niedrige Grundwasserstände, weniger Wasser in zahlreichen Flüssen und enorme Schäden durch die Dürre haben erneut gezeigt, wie wertvoll das „blaue Gold“ ist. Nun zieht die Bundesregierung Konsequenzen: Große Wasserentnahmen sollen künftig gemessen und in einem zentralen digitalen Register erfasst werden.
Die Regierung hat sich auf die Verordnung für das neue Wasserentnahmeregister geeinigt und schickt den Entwurf nun für vier Wochen in Begutachtung. Damit soll erstmals österreichweit genauer nachvollziehbar werden, wo tatsächlich wie viel Wasser entnommen wird.
„Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt“
Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) verwies bei der Präsentation am Freitag auf die Folgen des heurigen Sommers. „Der heurige Sommer hat es deutlich gezeigt: Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt“, sagte der Minister. Mehr als 90 Prozent hätten zeitweise einen sehr niedrigen Grundwasserstand aufgewiesen, zahlreiche Flüsse führten weniger Wasser. Auch die Ökosysteme seien dadurch unter Druck geraten.
Nach Angaben Totschnigs beliefen sich allein die Dürreschäden auf rund eine Milliarde Euro. Österreich sei zwar grundsätzlich ein sehr wasserreiches Land, stehe durch den Klimawandel aber vor neuen Herausforderungen. „Wer morgen ausreichend Wasser haben will, muss vorausschauend planen“, betonte Totschnig.
Genau dafür brauche es deutlich bessere Daten. „Der Klimawandel verändert unseren Wasserhaushalt, deshalb müssen wir wissen, wo und wie viel Wasser gebraucht wird. Mit dem Wasserentnahmeregister schaffen wir erstmals eine präzise Datengrundlage für eine langfristige und zukunftsfitte Ressourcenplanung. So können wir Nutzungskonflikte frühzeitig erkennen, unsere wertvollen Wasserressourcen sichern und die Wasserversorgung für Bevölkerung, Landwirtschaft, Wirtschaft und unsere Ökosysteme auch für die kommenden Jahrzehnte gewährleisten“, erklärt Totschnig.
Bisher wurde tatsächlicher Verbrauch oft nur geschätzt
Denn bislang gibt es eine entscheidende Lücke: In wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden ist zwar festgelegt, wie viel Wasser maximal entnommen werden darf. Wie viel tatsächlich aus Grundwasser, Flüssen oder anderen Gewässern entnommen wird, wurde jedoch vielfach lediglich abgeschätzt.
Das soll sich mit dem neuen Register ändern. Ziel sei laut Totschnig erstmals „eine einheitliche Datengrundlage über alle Wasserentnahmen in ganz Österreich“. Die Vorbereitungen dafür laufen nach Angaben des Ministers bereits seit 2024, das Vorhaben wurde zudem im Regierungsprogramm 2025 verankert.
Herr: „Unser Wasser ist kostbar“
SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr verwies ebenfalls auf die Erfahrungen des heurigen Jahres. Bereits im Frühjahr habe sich abgezeichnet, dass 2026 ein extrem trockenes Jahr werden könnte. Landwirtschaftliche Betriebe hätten Alarm geschlagen, in einzelnen Gemeinden hätten sinkende Grundwasserspiegel sogar zu Einschränkungen bei der Wasserversorgung geführt.
Für Herr reicht es deshalb nicht aus, lediglich auf akute Engpässe zu reagieren: „Wir müssen nicht immer nur den Brand löschen, sondern auch die Ursache bekämpfen.“ Voraussetzung für eine vorausschauende Planung sei allerdings, überhaupt zu wissen, wie viel Wasser tatsächlich verbraucht werde.
„Unsere Wasserversorgung kommt durch die Erderhitzung zunehmend unter Druck. Wasser wird immer kostbarer, also müssen wir sparsam damit umgehen. Während die meisten Haushalte einen Wasserzähler haben, weiß man fast nichts über den Wasserverbrauch von großen Betrieben. Mit dem Wasserentnahmeregister bringen wir endlich Licht ins Dunkel“, so Herr.
Herr betonte bei der Präsentation zudem den Vorrang der Versorgung der Bevölkerung: „Trinkwasser steht über allem.“ Das Register sei ein wichtiger Schritt, um diese Versorgung auch langfristig sicherzustellen.
Die größten Verbraucher starten 2029
Aufgebaut wird das Register schrittweise. Entscheidend dafür, wer melden muss, sind die bewilligten Entnahmemengen und festgelegte Schwellenwerte. Kleine Entnahmen – etwa aus gewöhnlichen Haus- und Hofbrunnen – werden davon nicht erfasst.
Ab 1. Juli 2029 sollen zunächst jene erfasst werden, die besonders große Mengen Grundwasser entnehmen. Dazu zählen etwa Bereiche der kommunalen Wasserversorgung, der Industrie und der Landwirtschaft. Die tatsächlichen Entnahmemengen müssen dann gemessen und digital gemeldet werden. Ab 1. Jänner 2032 wird die Registerpflicht auf weitere Grundwasserentnahmen sowie größere Entnahmen aus Oberflächengewässern ausgeweitet. Dabei soll der Aufwand möglichst gering bleiben. „Mit der Verordnung sollen keine unverhältnismäßig hohen Kosten geschaffen werden“, betonte Totschnig.
„Grundlage für sehr vieles“
Auch NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard hob die Bedeutung der neuen Daten hervor: „Österreich verfügt über hervorragende Wasserressourcen und genau deshalb müssen wir dafür sorgen, dass wir auch langfristig verantwortungsvoll und vorausschauend damit umgehen. Mit dem Wasserentnahmeregister schaffen wir erstmals eine verlässliche Grundlage dafür, tatsächliche Entnahmen besser zu verstehen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Das bringt mehr Planungssicherheit und macht unsere Wasserpolitik übersichtlicher auch angesichts immer neuer Herausforderungen durch den Klimawandel.“
Riesige Datenmenge muss digitalisiert werden
Bis das Register tatsächlich läuft, wartet allerdings noch einiges an Arbeit. Das Umweltministerium baut die digitale Datenstruktur auf. Die Bundesländer wiederum müssen vorhandene Informationen aus wasserrechtlichen Bewilligungen eintragen und teilweise Unterlagen aufarbeiten, die derzeit noch analog vorliegen.
Die Regierung bezeichnet das Wasserentnahmeregister als größtes Digitalisierungsprojekt der österreichischen Wasserwirtschaft. Die gesammelten Daten sollen Bund und Ländern ermöglichen, langfristige Entwicklungen zu erkennen und Wasserressourcen vorausschauender zu planen. „Mit einem geringen bürokratischen und finanziellen Aufwand für das Ablesen, Dokumentieren und die digitale Eingabe können wir die Wasserversorgung angesichts des Klimawandels langfristig besser absichern als je zuvor“, so Totschnig, Herr und Bernhard abschließend.