Österreich ist wohl auch im kommenden Jahr von seinen Pflichten im Rahmen des 2025 in Kraft getretenen Solidaritätsmechanismus ausgenommen. Die EU erkennt damit an, dass man hierzulande mit „einer erheblichen Migrationssituation“ konfrontiert war.
Der Solidaritätsmechanismus sieht vor, dass aus Ländern mit besonders hohem Migrationsdruck jährlich mindestens 30.000 Geflüchtete auf andere Staaten verteilt oder stattdessen auch Sach- oder Geldleistungen erbracht werden können.
Konkret stuft die Kommission neben Österreich auch Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien und Polen als Länder ein, die aufgrund der Entwicklungen in den vergangenen fünf Jahren mit einer „erheblichen Migrationssituation“ konfrontiert seien, wie es in dem Bericht heißt. Sie können beim nächsten EU-Innenministerrat im Dezember beantragen, ihre Beiträge zum Solidaritätspool für das kommende Jahr ganz oder teilweise zu reduzieren.
„Österreich hat viel Verantwortung übernommen“
Die europäische Migrationswende wirke, die illegale Migration gehe europaweit weiter stark zurück, erklärte in diesem Zusammenhang der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner am Freitag. „Österreich hat über viele Jahre hinweg sehr viel Verantwortung übernommen. Das wird von der Kommission berücksichtigt. Deshalb schlagen wir vor, Österreich auch 2027 von Beiträgen auszunehmen.“ Konkret verwies Brunner in diesem Zusammenhang auf den Beitrag Österreichs im Bereich Sekundärmigration.
Brunner schilderte am Freitag auf einer Pressekonferenz zudem die Situation in Österreich als Beispiel für die Auswirkungen der EU-Migrationspolitik. „Österreich verzeichnet zum ersten Mal mehr Rückkehrer als Asylanträge gestellt werden“, so Brunner vor Medienvertretern.
Spanien, Italien, Zypern und Griechenland weiter stark betroffen
Zugutekommen die Solidaritätspflichten auch heuer wieder Spanien, Italien, Zypern und Griechenland. Dem Bericht zufolge brauchen die vier genannten Mittelmeerstaaten Entlastung bei der Aufnahme von Migranten, weil dort im vergangenen Jahr „überproportionale“ Zahlen an Geflüchteten angekommen waren. Dabei mahnte die Kommission jedoch auch mehr Disziplin bei der Umsetzung der Verantwortlichkeitsregeln ein.
Ein Risiko für Migrationsdruck registriert der Bericht für Belgien, Tschechien, Deutschland, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien und Finnland. Das sei entweder auf eine relativ hohe Zahl an illegalen Ankünften, unerlaubten Sekundärbewegungen, Asylanträgen oder Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie auf das Risiko einer Instrumentalisierung von Migration zurückzuführen.
Diese Mitgliedstaaten erhalten vorrangigen Zugang zur „Permanent EU Migration Support Toolbox“. Ihre Lage werde kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf neu bewertet. Dieses EU-Unterstützungsinstrumentarium umfasst u. a. die Bereitstellung operativer und technischer Hilfe durch die zuständigen Einrichtungen und Agenturen der Union sowie durch EU-Fonds und andere Finanzierungsquellen.
Zahlen laut Kommission rückläufig
Laut dem Bericht hat sich die Zahl der illegalen Grenzübertritte in den vergangenen zwei Jahren mehr als halbiert und ist in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um mehr als ein Drittel gesunken. Ein Minus registriert die EU auch bei unerlaubten Bewegungen von Asylsuchenden aus dem für sie zuständigen Mitgliedsstaat in ein anderes EU-Land. Demnach seien diese 2025 ebenfalls um 25 Prozent zurückgegangen. Ebenfalls wurden 19 Prozent weniger Asylanträge registriert, während die EU-weite Rückführungsquote auf 32 Prozent stieg. Seit Inkrafttreten des Asyl- und Migrationspakts wurde laut Bericht zudem ein Drittel aller registrierten Asylanträge im beschleunigten Verfahren oder im Grenzverfahren bearbeitet.
Der Bericht der Kommission bildet die Grundlage für die kommenden Verhandlungen. Dabei soll über die Verteilung von Asylwerbern, Kompensationsleistungen oder finanzielle Unterstützungen diskutiert werden. Nach dem Beschluss im Rat sind die Solidaritätsleistungen der Mitgliedsländer rechtlich bindend.
Der von der Kommission veröffentlichte Bericht ist der zweite seiner Art und Teil des von der EU beschlossenen Asylpakts. Dieser sieht vor, dass eine solche Analyse jedes Jahr im Herbst vorgelegt wird, um die Verteilung von Flüchtlingen zu bewerten.